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Höhe der Unfallrente

Die Unfallrente ist eine Ergänzung bzw. Umlagerung der Versicherungsleistung in Bezug auf die Einmalleistung. Zum einen ist sie als Absicherung von schwerer Invalidität gedacht, da sie gewöhnlich erst ab einem Invaliditätsgrad von 50% ausgezahlt wird. Zum anderen garantiert sie der versicherten Person einen monatlichen Geldfluss, der regelmäßige Aufwendungen decken kann.

Im Gegensatz zur Einmalleistung, die zeitnah notwendige Veränderungsmaßnahmen beim Eintritt einer dauerhaften Invalidität finanziell decken soll, dient die Unfallrente als kontinuierliche Geldleistung zur Absicherung langfristiger Veränderungen, wie z.B. zur Kompensation eines Verdienstausfalls durch Beschränkung auf Teilzeitarbeit. Die Unfallrente ist von der Besteuerung befreit. Da viele Versicherer die Unfallrente auf maximal € 1.000 beschränken, empfiehlt es sich die Höhe so zu wählen, dass die Summe bestimmte monatliche Fixkosten decken kann.

Im Versicherungsrechner Unfallversicherung auf durchblicker können Sie die gewünschte Höhe der Unfallrente auswählen.

Weiterführende Informationen:

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