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Frist für Geltendmachung

Der Anspruch auf die Invaliditätsleistung besteht mindestens 12 Monate (Versicherungsvertragsgesetz). Die meisten Versicherungen gestatten eine längere Frist, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Die genauen Fristen sind aus den Unfallversicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung zu entnehmen. Besonders wichtig ist jedoch, dass Sie im Schadensfall das Ereignis der Versicherung möglichst schnell – spätestens innerhalb einer Woche – melden, um den (teilweisen) Verlust Ihrer Ansprüche zu vermeiden.

Wenn Sie über unseren Rechner Unfallversicherung Österreich eine Unfallversicherung abschließen, können Sie im Fall des Falles selbstverständlich auf die Unterstützung unseres Expertenteams zurückgreifen.

Weiterführende Informationen:

Unfallversicherungsvergleich

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