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Eintritt der Invalidität

Die Feststellung der dauerhaften Invalidität erfolgt in der Regel erst ein Jahr nach dem Unfallereignis. Dabei ist für den Versicherer entscheidend, welche langfristige Prognose aus medizinischer Sicht zu diesem Zeitpunkt vorliegt. Ist keine Besserung mehr zu erwarten, wird die Versicherungssumme für den festgelegten Invaliditätsgrad ausgezahlt. Tritt die Invalidität erst nach Ablauf eines Jahres ein, besteht in der Regel kein Anspruch mehr auf Leistungen. Verstirbt die versicherte Person innerhalb des ersten Jahres an den Unfallfolgen, so leistet die Versicherung lediglich den Betrag, der spezifisch für den Todesfall ausgewählt wurde. Diese Todesfallsumme können Sie im Versicherungsvergleich Unfallversicherung auf durchblicker selbst bestimmen.

Weiterführende Informationen:

Unfallversicherungsvergleich

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