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Meinungsverschiedenheiten

Gerade bezüglich der Einschätzung des dauerhaften Invaliditätsgrades in Folge eines Unfalls kann es zu unterschiedlichen Sichtweisen zwischen Ihnen und dem Versicherer kommen. Falls die Bewertung der Beeinträchtigung durch den behandelnden Arzt vom Gutachten durch die Versicherung abweichen, wird eine Ärztekommission zur Entscheidung herangezogen.

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