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Unfalltod

Sollte der Tod einer versicherten Person aufgrund eines Unfalls eingetreten sein, hat die Meldung an die Unfallversicherung in der Regel innerhalb von drei Tagen zu erfolgen.

Die Versicherung will sich durch diese knappe Frist die Möglichkeit bewahren genau zu prüfen, ob keine Ausschlussgründe für die Todesfallleistung (z.B. bei natürlichen Tod oder Selbsttötung) gegeben sind.

Weiterführende Informationen:

Unfallversicherungsvergleich

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