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Regeln für das Verhalten bei Haftpflichtschäden

Bei Unfällen mit Verletzten verständigen Sie auf alle Fälle die Polizei. Reine Sachschäden erfordern keine Anwesenheit der Exekutive. Am besten füllen Sie gemeinsam mit dem/den Unfallbeteiligten einen Unfallbericht aus. Einen Unfallbericht erhalten Sie üblicherweise gemeinsam mit Ihrer Kfz-Polizze.

Sollten Sie und auch der zweite Unfallbeteiligte kein Formular bei sich haben, schreiben Sie am besten Name, Telefonnummer, Versicherung, Fahrzeugdaten usw. des Gegners auf. Auch auf den Schadenshergang, eventuell mit Skizze, nicht vergessen - dies ist vor allem bei Unfällen, wo das Verschulden nicht eindeutig ist, wichtig.

Anschließend melden Sie den Unfall entweder direkt Ihrer Versicherung oder bei durchblicker.at. Sollten Sie noch Fragen haben, klären wir diese direkt mit Ihnen. Wir leiten die Schadensmeldung anschließend an Ihre Versicherung weiter.

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