Bitte aktivieren Sie Javascript!
Sie verwenden einen alten Browser. Um alle durchblicker Funktionalitäten zu nutzen verwenden Sie bitte einen aktuellen Browser zB. Microsoft Edge

01 / 30 60 900

Mo - Fr 8:00 - 18:00 Uhr

Für mehr Durchblick

Entlastungs­maßnahmen in Österreich

Beihilfen, Anti-Teuerungsmaßnahmen, Strompreisbremse, Klimabonus, Abschaffung der kalten Progression .... die aktuellen Maßnahmen gegen die Teuerung in Österreich sind nicht mehr so einfach zu überblicken. Mit der folgenden Übersicht wollen wir Sie unterstützen, damit Sie auch in der aktuellen Zeit der stark steigenden Lebenskosten bestmöglich den Durchblick behalten. Wir bitten um Verständnis, dass diese Übersicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat. Die angeführten Inhalte werden laufend aktualisiert und erweitert. Bei Detailfragen zu bestimmten Förderungen empfehlen wir, direkt Kontakt mit der entsprechenden Förderstelle aufzunehmen.

durchblicker - Tipp

Gerade jetzt, wo alles noch teurer wird, ist der Fixkostenvergleich besonders wichtig. Nehmen Sie Ihre monatlichen Fixkosten genau unter die Lupe und nutzen Sie den durchblicker Vergleich um herauszufinden, ob es günstigere Angebote gibt für Strom, Versicherung, Handy & Internet. Entstehen Ihnen zusätzliche Kosten durch Kreditzinsen mit variabler Verzinsung? Auch hier kann ein Blick in den Umschuldungsrechner weiterhelfen.

Mehr Spar-Tipps

Überblick für mehr Durchblick

Wählen Sie in der Karte Ihr Bundesland aus – so gelangen Sie zu einer Übersicht der Maßnahmen, die in Österreich bzw. speziell in Ihrem Bundesland bereits realisiert, aktuell durchgeführt oder in Zukunft geplant sind um Sie beim Stemmen der steigenden Preise zu unterstützen:

Unterstützung im Burgenland

Maßnahme
Antrag notwendig?
Förderhöhe
Fristen
Voraussetzungen
Eine Aktivierung des Gutscheins ist notwendig
150€
(Abrechnung erfolgt durch den Stromanbieter bei der Jahresendabrechnung)
Anforderung bis 31.10.2022
Einzulösen bis 31.03.2023
  • Einpersonenhaushalt mit max. Jahreseinkommen 55.000€ brutto
  • Mehrpersonenhaushalte max. 110.000€ brutto
  • Aktiver Vertrag mit Stromlieferant
  • Gilt nur für Hauptwohnsitz
Nein
Ca. 35€
Keine Einhebung der Pauschale im Jahr 2023
Aktiver Vertrag mit Stromlieferant
Nein
Ca. 67€
Keine Einhebung des Förderbeitrags im Jahr 2023
Aktiver Vertrag mit Stromlieferant
Nein
2022: 500€
2023: min. 100€, max. 200€
Auszahlung ab Herbst 2022
2022: Auszahlung erfolgte unabhängig vom Wohnsitz
2023: regionale Staffelung ist vorgesehen
Nein
Abrechnung erfolgt durch den Stromlieferanten: Sie erhalten eine neue Teilvorschreibung
Aktiv ab 1.12.2022 bis 31.12.2024
Bis zu einem Verbrauch von 2900 kWh wird der Strompreis, der 10ct/kWh übersteigt, gefördert; die maximal geförderte Differenz ist gedeckelt und liegt bei 30ct/kWh
Ja
Beträgt 75% der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte, max. 200€ / Jahr
Ab Jänner 2023
Anspruch haben Beziehende von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Studienhilfe oder jene Personen, die von der GIS & den erneuerbaren Förderbeiträgen befreit sind
Ja
(1 Antrag ist ausreichend)
Heizkostenzuschuss: 700€
Anti-Teuerungsbonus 400-700€/Haushalt
Beantragung bis 31.12.2022
Einkommensgrenzen sind zu beachten
Es wird entweder der Heizkostenzuschuss oder der Anti-Teuerungsbonus gefördert
Ja (auch online möglich)
Max. Förderhöhe 2000€
Beantragung bis Ende 2023
Einkommensgrenzen des Jahres-Netto-Haushaltseinkommens sind zu beachten
Ein Antrag kann unabhängig von Ihrem Energieanbieter und Ihrer Heizart gestellt werden
Nein
80% der Mehrkosten bei den Stromnetzentgelten wird übernommen, Förderhöhe variiert je nach individuellem Stromverbrauch
Aktiv ab März 2023
Kein Antrag notwendig, ab März 2023 werden durch Netzbetreiber die reduzierten Strom-Netzgebühren verrechnet

Weitere Maßnahmen des Burgenlandes:

  • Erhöhung der Wohnbeihilfe von 3€/m² auf 5€/m²

Stromanbieter im Burgenland vergleichen

Unterstützung in Kärnten:

Maßnahme
Antrag notwendig?
Förderhöhe
Fristen
Voraussetzungen
Eine Aktivierung des Gutscheins ist notwendig
150€
(Abrechnung erfolgt durch den Stromanbieter bei der Jahresendabrechnung)
Anforderung bis 31.10.2022
Einzulösen bis 31.03.2023
  • Einpersonenhaushalt mit max. Jahreseinkommen 55.000€ brutto
  • Mehrpersonenhaushalte max. 110.000€ brutto
  • Aktiver Vertrag mit Stromlieferant
  • Gilt nur für Hauptwohnsitz
Nein
Ca. 35€
Keine Einhebung der Pauschale im Jahr 2023
Aktiver Vertrag mit Stromlieferant
Nein
Ca. 67€
Keine Einhebung des Förderbeitrags im Jahr 2023
Aktiver Vertrag mit Stromlieferant
Nein
2022: 500€
2023: min. 100€, max. 200€
Auszahlung ab Herbst 2022
2022: Auszahlung erfolgte unabhängig vom Wohnsitz
2023: regionale Staffelung ist vorgesehen
Nein
Abrechnung erfolgt durch den Stromlieferanten: Sie erhalten eine neue Teilvorschreibung
Aktiv ab 1.12.2022 bis 31.12.2024
Bis zu einem Verbrauch von 2900 kWh wird der Strompreis, der 10ct/kWh übersteigt, gefördert; die maximal geförderte Differenz ist gedeckelt und liegt bei 30ct/kWh
Ja
Beträgt 75% der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte, max. 200€ / Jahr
Ab Jänner 2023
Anspruch haben Beziehende von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Studienhilfe oder jene Personen, die von der GIS & den erneuerbaren Förderbeiträgen befreit sind
Einmalzahlung „Kärntner-Bonus“
Ja
200€
Beantragung bis 30.11.2022
Beziehende von Mindestsicherung, Wohnbeihilfe, Heizkostenzuschuss, Familienzuschuss bzw. die monatliche Netto-Einkommensgrenze wird nicht überschritten:
  • Einzelperson max. 1.328€
  • Paare max. 1.992€
  • 400€ pro jedem weiteren Famlienmitglied
Ja
(wird mit Heizkostenzuschuss abgewickelt)
50€
Beantragung bis 28.04.2023
(siehe Heizkostenzuschuss)
Beziehende von Mindestsicherung, Wohnbeihilfe, Heizkostenzuschuss, Familienzuschuss
Ja
110€ / 180€
Beantragung bis 28.04.2023
Einkommensgrenzen sind zu beachten
Nein
80% der Mehrkosten bei den Stromnetzentgelten wird übernommen, Förderhöhe variiert je nach individuellem Stromverbrauch
Aktiv ab März 2023
Kein Antrag notwendig, ab März 2023 werden durch Netzbetreiber die reduzierten Strom-Netzgebühren verrechnet

Weitere Maßnahmen des Landes Kärnten:

  • Erhöhung des Fahrtkostenzuschusses, je nach Einkommen und Länge der Pendlerstrecke bis zu 550€ pro Jahr

  • Vorgezogener Fahrtkostenzuschuss bei den Öffis mit einer Förderung des Ticketpreises bis zu 100%, je nach Einkommen und Länge der Pendlerstrecke

Stromanbieter in Kärnten vergleichen

Unterstützung in Niederösterreich:

Maßnahme
Antrag notwendig?
Förderhöhe
Fristen
Voraussetzungen
Eine Aktivierung des Gutscheins ist notwendig
150€
(Abrechnung erfolgt durch den Stromanbieter bei der Jahresendabrechnung)
Anforderung bis 31.10.2022
Einzulösen bis 31.03.2023
  • Einpersonenhaushalt mit max. Jahreseinkommen 55.000€ brutto
  • Mehrpersonenhaushalte max. 110.000€ brutto
  • Aktiver Vertrag mit Stromlieferant
  • Gilt nur für Hauptwohnsitz
Nein
Ca. 35€
Keine Einhebung der Pauschale im Jahr 2023
Aktiver Vertrag mit Stromlieferant
Nein
Ca. 67€
Keine Einhebung des Förderbeitrags im Jahr 2023
Aktiver Vertrag mit Stromlieferant
Nein
2022: 500€
2023: min. 100€, max. 200€
Auszahlung ab Herbst 2022
2022: Auszahlung erfolgte unabhängig vom Wohnsitz
2023: regionale Staffelung ist vorgesehen
Nein
Abrechnung erfolgt durch den Stromlieferanten: Sie erhalten eine neue Teilvorschreibung
Aktiv ab 1.12.2022 bis 31.12.2024
Bis zu einem Verbrauch von 2900 kWh wird der Strompreis, der 10ct/kWh übersteigt, gefördert; die maximal geförderte Differenz ist gedeckelt und liegt bei 30ct/kWh
Ja
Beträgt 75% der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte, max. 200€ / Jahr
Ab Jänner 2023
Anspruch haben Beziehende von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Studienhilfe oder jene Personen, die von der GIS & den erneuerbaren Förderbeiträgen befreit sind
Blau-gelber Strompreisrabatt
Ja
ab 169,58€
(variiert nach Haushaltsgröße)
Antrag bis September 2023
Aktiver Stromvertrag
Ja
300€
Antrag bis 31.3.2023
Einkommensgrenzen sind zu beachten
Nein
80% der Mehrkosten bei den Stromnetzentgelten wird übernommen, Förderhöhe variiert je nach individuellem Stromverbrauch
Aktiv ab März 2023
Kein Antrag notwendig, ab März 2023 werden durch Netzbetreiber die reduzierten Strom-Netzgebühren verrechnet

Weitere Maßnahmen des Landes Niederösterreich:

  • Blau-gelbes Schulstartgeld (100€) für Beziehende von Familienbeihilfe; kann bis 4.2.2023 online beantragt werden

  • Erhöhung der Pendlerhilfe von 4€ auf 8€ pro Kilometer sowie Erhöhung der Einkommensgrenzen für die Pendlerhilfe

  • Erhöhung der Einkommensgrenzen der Wohnbeihilfe, Wohnzuschuss „alt“, Wohnzuschuss „2009“

Stromanbieter in Niederösterreich vergleichen

Unterstützung in Oberösterreich:

Maßnahme
Antrag notwendig?
Förderhöhe
Fristen
Voraussetzungen
Eine Aktivierung des Gutscheins ist notwendig
150€
(Abrechnung erfolgt durch den Stromanbieter bei der Jahresendabrechnung)
Anforderung bis 31.10.2022
Einzulösen bis 31.03.2023
  • Einpersonenhaushalt mit max. Jahreseinkommen 55.000€ brutto
  • Mehrpersonenhaushalte max. 110.000€ brutto
  • Aktiver Vertrag mit Stromlieferant
  • Gilt nur für Hauptwohnsitz
Nein
Ca. 35€
Keine Einhebung der Pauschale im Jahr 2023
Aktiver Vertrag mit Stromlieferant
Nein
Ca. 67€
Keine Einhebung des Förderbeitrags im Jahr 2023
Aktiver Vertrag mit Stromlieferant
Nein
2022: 500€
2023: min. 100€, max. 200€
Auszahlung ab Herbst 2022
2022: Auszahlung erfolgte unabhängig vom Wohnsitz
2023: regionale Staffelung ist vorgesehen
Nein
Abrechnung erfolgt durch den Stromlieferanten: Sie erhalten eine neue Teilvorschreibung
Aktiv ab 1.12.2022 bis 31.12.2024
Bis zu einem Verbrauch von 2900 kWh wird der Strompreis, der 10ct/kWh übersteigt, gefördert; die maximal geförderte Differenz ist gedeckelt und liegt bei 30ct/kWh
Ja
Beträgt 75% der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte, max. 200€ / Jahr
Ab Jänner 2023
Anspruch haben Beziehende von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Studienhilfe oder jene Personen, die von der GIS & den erneuerbaren Förderbeiträgen befreit sind
Nein
(Haushalte, die 21/22 den Heizkostenzuschuss bekommen haben, erhalten 2022 automatisch den Energiekostenzuschuss)
200€
(einmaliger Zuschuss)
Auszahlung erfolgt 2022
Einkommensgrenzen sind zu beachten
Ja
200€
Antrag ab Jänner 2023
Einkommensgrenzen sind zu beachten
Nein
80% der Mehrkosten bei den Stromnetzentgelten wird übernommen, Förderhöhe variiert je nach individuellem Stromverbrauch
Aktiv ab März 2023
Kein Antrag notwendig, ab März 2023 werden durch Netzbetreiber die reduzierten Strom-Netzgebühren verrechnet
Stromanbieter in Oberösterreich vergleichen

Unterstützung in Salzburg:

Maßnahme
Antrag notwendig?
Förderhöhe
Fristen
Voraussetzungen
Eine Aktivierung des Gutscheins ist notwendig
150€
(Abrechnung erfolgt durch den Stromanbieter bei der Jahresendabrechnung)
Anforderung bis 31.10.2022
Einzulösen bis 31.03.2023
  • Einpersonenhaushalt mit max. Jahreseinkommen 55.000€ brutto
  • Mehrpersonenhaushalte max. 110.000€ brutto
  • Aktiver Vertrag mit Stromlieferant
  • Gilt nur für Hauptwohnsitz
Nein
Ca. 35€
Keine Einhebung der Pauschale im Jahr 2023
Aktiver Vertrag mit Stromlieferant
Nein
Ca. 67€
Keine Einhebung des Förderbeitrags im Jahr 2023
Aktiver Vertrag mit Stromlieferant
Nein
2022: 500€
2023: min. 100€, max. 200€
Auszahlung ab Herbst 2022
2022: Auszahlung erfolgte unabhängig vom Wohnsitz
2023: regionale Staffelung ist vorgesehen
Nein
Abrechnung erfolgt durch den Stromlieferanten: Sie erhalten eine neue Teilvorschreibung
Aktiv ab 1.12.2022 bis 31.12.2024
Bis zu einem Verbrauch von 2900 kWh wird der Strompreis, der 10ct/kWh übersteigt, gefördert; die maximal geförderte Differenz ist gedeckelt und liegt bei 30ct/kWh
Ja
Beträgt 75% der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte, max. 200€ / Jahr
Ab Jänner 2023
Anspruch haben Beziehende von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Studienhilfe oder jene Personen, die von der GIS & den erneuerbaren Förderbeiträgen befreit sind
Ja
180€
Beantragung ab Jänner 2023
Einkommensgrenzen sind zu beachten
Nein
80% der Mehrkosten bei den Stromnetzentgelten wird übernommen, Förderhöhe variiert je nach individuellem Stromverbrauch
Aktiv ab März 2023
Kein Antrag notwendig, ab März 2023 werden durch Netzbetreiber die reduzierten Strom-Netzgebühren verrechnet

Weitere Maßnahmen des Landes Salzburg:

  • Erhöhung der Sozialunterstützung für Kinder, der Wohnbeihilfe, des Zuschusses zu Wohn- und Betriebskosten

  • Der Kreis der Anspruchsberechtigten für Wohnbeihilfe wurde ausgeweitet

  • Notfallfonds Salzburger:innen zur Unterstützung privater Haushalte in schwierigen Lebenslagen

  • Aufstockung des Caritas-Stromhilfefonds: bis zu 300€ Unterstützung bei Strom- und Heizkosten auf Basis einer individuellen Bedarfsprüfung durch die Caritas & Freigabe der Salzburg AG für Kund:innen der Salzburg AG mit Zahlungsschwierigkeiten

  • Verbilligung bei den Öffi Tickets

Stromanbieter in Salzburg vergleichen

Unterstützung in der Steiermark:

Maßnahme
Antrag notwendig?
Förderhöhe
Fristen
Voraussetzungen
Eine Aktivierung des Gutscheins ist notwendig
150€
(Abrechnung erfolgt durch den Stromanbieter bei der Jahresendabrechnung)
Anforderung bis 31.10.2022
Einzulösen bis 31.03.2023
  • Einpersonenhaushalt mit max. Jahreseinkommen 55.000€ brutto
  • Mehrpersonenhaushalte max. 110.000€ brutto
  • Aktiver Vertrag mit Stromlieferant
  • Gilt nur für Hauptwohnsitz
Nein
Ca. 35€
Keine Einhebung der Pauschale im Jahr 2023
Aktiver Vertrag mit Stromlieferant
Nein
Ca. 67€
Keine Einhebung des Förderbeitrags im Jahr 2023
Aktiver Vertrag mit Stromlieferant
Nein
2022: 500€
2023: min. 100€, max. 200€
Auszahlung ab Herbst 2022
2022: Auszahlung erfolgte unabhängig vom Wohnsitz
2023: regionale Staffelung ist vorgesehen
Nein
Abrechnung erfolgt durch den Stromlieferanten: Sie erhalten eine neue Teilvorschreibung
Aktiv ab 1.12.2022 bis 31.12.2024
Bis zu einem Verbrauch von 2900 kWh wird der Strompreis, der 10ct/kWh übersteigt, gefördert; die maximal geförderte Differenz ist gedeckelt und liegt bei 30ct/kWh
Ja
Beträgt 75% der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte, max. 200€ / Jahr
Ab Jänner 2023
Anspruch haben Beziehende von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Studienhilfe oder jene Personen, die von der GIS & den erneuerbaren Förderbeiträgen befreit sind
Einmalzahlung „Steiermark-Bonus“
Nein
300€
(einmaliger Zuschuss)
Auszahlung ab Juli 2022
Beziehende von Wohnunterstützung, Heizkostenzuschuss
Ja
340€
Beantragung bis 28.02.2023
Einkommensgrenzen sind zu beachten
Nein
80% der Mehrkosten bei den Stromnetzentgelten wird übernommen, Förderhöhe variiert je nach individuellem Stromverbrauch
Aktiv ab März 2023
Kein Antrag notwendig, ab März 2023 werden durch Netzbetreiber die reduzierten Strom-Netzgebühren verrechnet
Stromanbieter in der Steiermark vergleichen

Unterstützung in Tirol:

Maßnahme
Antrag notwendig?
Förderhöhe
Fristen
Voraussetzungen
Eine Aktivierung des Gutscheins ist notwendig
150€
(Abrechnung erfolgt durch den Stromanbieter bei der Jahresendabrechnung)
Anforderung bis 31.10.2022
Einzulösen bis 31.03.2023
  • Einpersonenhaushalt mit max. Jahreseinkommen 55.000€ brutto
  • Mehrpersonenhaushalte max. 110.000€ brutto
  • Aktiver Vertrag mit Stromlieferant
  • Gilt nur für Hauptwohnsitz
Nein
Ca. 35€
Keine Einhebung der Pauschale im Jahr 2023
Aktiver Vertrag mit Stromlieferant
Nein
Ca. 67€
Keine Einhebung des Förderbeitrags im Jahr 2023
Aktiver Vertrag mit Stromlieferant
Nein
2022: 500€
2023: min. 100€, max. 200€
Auszahlung ab Herbst 2022
2022: Auszahlung erfolgte unabhängig vom Wohnsitz
2023: regionale Staffelung ist vorgesehen
Nein
Abrechnung erfolgt durch den Stromlieferanten: Sie erhalten eine neue Teilvorschreibung
Aktiv ab 1.12.2022 bis 31.12.2024
Bis zu einem Verbrauch von 2900 kWh wird der Strompreis, der 10ct/kWh übersteigt, gefördert; die maximal geförderte Differenz ist gedeckelt und liegt bei 30ct/kWh
Ja
Beträgt 75% der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte, max. 200€ / Jahr
Ab Jänner 2023
Anspruch haben Beziehende von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Studienhilfe oder jene Personen, die von der GIS & den erneuerbaren Förderbeiträgen befreit sind
Ja
(wird mit Heizkostenzuschuss abgewickelt)
250€
(einmalige Auszahlung)
Beantragung bis 31.12.2022
(siehe Heizkostenzuschuss)
Einkommensgrenzen sind zu beachten
Ja
250€
Beantragung bis 31.12.2022
Einkommensgrenzen sind zu beachten
Nein
80% der Mehrkosten bei den Stromnetzentgelten wird übernommen, Förderhöhe variiert je nach individuellem Stromverbrauch
Aktiv ab März 2023
Kein Antrag notwendig, ab März 2023 werden durch Netzbetreiber die reduzierten Strom-Netzgebühren verrechnet

Weitere Maßnahmen des Landes Tirol:

  • Erhöhung der Beihilfen von Wohnleistungen für Mindestsicherungsbezieher; der Mietzinsbeihilfe, Wohnbeihilfe, Annuitätenbeihilfe, Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge, Beihilfe für Studierende

  • Erhöhung der Einkommensgrenzen der Wohnbeihilfe, Mietzins- und Annuitätenbeihilfe

  • Erhöhung der Förderungen für Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland; die Beantragung erfolgt bei der Landesregierung; Einkommensgrenzen sind zu beachten

  • Ab 2023 erfolgt eine Erhöhung der Förderhöhe und Einkommensgrenzen für Kinderzuschüsse

  • Beziehende des Heiz- bzw. Energiekostenzuschusses erhalten einmalig 4 Schüttraummeter Brennholz (mehr Information unter 05 125 084 570 oder brennholztirol@tirol.gv.at)

Stromanbieter in Tirol vergleichen

Unterstützung in Vorarlberg:

Maßnahme
Antrag notwendig?
Förderhöhe
Fristen
Voraussetzungen
Eine Aktivierung des Gutscheins ist notwendig
150€
(Abrechnung erfolgt durch den Stromanbieter bei der Jahresendabrechnung)
Anforderung bis 31.10.2022
Einzulösen bis 31.03.2023
  • Einpersonenhaushalt mit max. Jahreseinkommen 55.000€ brutto
  • Mehrpersonenhaushalte max. 110.000€ brutto
  • Aktiver Vertrag mit Stromlieferant
  • Gilt nur für Hauptwohnsitz
Nein
Ca. 35€
Keine Einhebung der Pauschale im Jahr 2023
Aktiver Vertrag mit Stromlieferant
Nein
Ca. 67€
Keine Einhebung des Förderbeitrags im Jahr 2023
Aktiver Vertrag mit Stromlieferant
Nein
2022: 500€
2023: min. 100€, max. 200€
Auszahlung ab Herbst 2022
2022: Auszahlung erfolgte unabhängig vom Wohnsitz
2023: regionale Staffelung ist vorgesehen
Nein
Abrechnung erfolgt durch den Stromlieferanten: Sie erhalten eine neue Teilvorschreibung
Aktiv ab 1.12.2022 bis 31.12.2024
Bis zu einem Verbrauch von 2900 kWh wird der Strompreis, der 10ct/kWh übersteigt, gefördert; die maximal geförderte Differenz ist gedeckelt und liegt bei 30ct/kWh
Ja
Beträgt 75% der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte, max. 200€ / Jahr
Ab Jänner 2023
Anspruch haben Beziehende von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Studienhilfe oder jene Personen, die von der GIS & den erneuerbaren Förderbeiträgen befreit sind
Ja
180€ (max. 330€)
Beantragung bis 24.02.2023
Einkommensgrenzen sind zu beachten;
der Zuschuss wird beim Nachweis eines höheren Heizaufwandes gewährt
Nein
80% der Mehrkosten bei den Stromnetzentgelten wird übernommen, Förderhöhe variiert je nach individuellem Stromverbrauch
Aktiv ab März 2023
Kein Antrag notwendig, ab März 2023 werden durch Netzbetreiber die reduzierten Strom-Netzgebühren verrechnet
Vorarlberger Stromrabatt
Nein
Förderung von 3 Cent pro kWh (unabhängig vom Verbrauch)
Aktiv ab 1. April 2023
Es gibt keine Einkommensgrenzen und auch keine Deckelung nach Verbrauch
Der Rabatt wird direkt vom Stromlieferanten abgezogen und somit bei der Abrechnung entsprechend berücksichtigt

Weitere Maßnahmen des Landes Vorarlberg:

  • Erhöhung der Wohnbeihilfe, des Familienzuschusses, der Sozialhilfe

  • Erhöhung der Einkommensgrenzen der Wohnbeihilfe

  • Ab Oktober 2022 erfolgt beim Familienzuschuss eine Erhöhung der Einkommensgrenzen und Einmalzahlung

Stromanbieter in Vorarlberg vergleichen

Unterstützung in Wien:

Maßnahme
Antrag notwendig?
Förderhöhe
Fristen
Voraussetzungen
Eine Aktivierung des Gutscheins ist notwendig
150€
(Abrechnung erfolgt durch den Stromanbieter bei der Jahresendabrechnung)
Anforderung bis 31.10.2022
Einzulösen bis 31.03.2023
  • Einpersonenhaushalt mit max. Jahreseinkommen 55.000€ brutto
  • Mehrpersonenhaushalte max. 110.000€ brutto
  • Aktiver Vertrag mit Stromlieferant
  • Gilt nur für Hauptwohnsitz
Nein
Ca. 35€
Keine Einhebung der Pauschale im Jahr 2023
Aktiver Vertrag mit Stromlieferant
Nein
Ca. 67€
Keine Einhebung des Förderbeitrags im Jahr 2023
Aktiver Vertrag mit Stromlieferant
Nein
2022: 500€
2023: min. 100€, max. 200€
Auszahlung ab Herbst 2022
2022: Auszahlung erfolgte unabhängig vom Wohnsitz
2023: regionale Staffelung ist vorgesehen
Nein
Abrechnung erfolgt durch den Stromlieferanten: Sie erhalten eine neue Teilvorschreibung
Aktiv ab 1.12.2022 bis 31.12.2024
Bis zu einem Verbrauch von 2900 kWh wird der Strompreis, der 10ct/kWh übersteigt, gefördert; die maximal geförderte Differenz ist gedeckelt und liegt bei 30ct/kWh
Ja
Beträgt 75% der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte, max. 200€ / Jahr
Ab Jänner 2023
Anspruch haben Beziehende von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Studienhilfe oder jene Personen, die von der GIS & den erneuerbaren Förderbeiträgen befreit sind
Ja
Bis zu 500€ / Haushalt
(Zahlungsrückstände werden damit direkt beim Energieanbieter beglichen)
Ab Oktober 2022
Finanzielle Hilfe bei Energiekosten-Rückständen, Mahnungen oder nicht leistbarer Jahresabrechnung für z.B. Beziehende der Mindestsicherung, Wohnbeihilfe oder AIVG-Leistung
Ja
200€ / Haushalt
(Auszahlung direkt aufs Konto)
Beantragung bis 31.03.2023
  • Einpersonenhaushalte mit max. Jahreseinkommen 40.000€ brutto
  • Mehrpersonenhaushalte max. 100.000€ brutto
Ja, aber
wenn Sie den Wiener Energiebonus 22' erhalten haben, ist für den Energiebonus 23' kein neuer Antrag notwendig und die Auszahlung erfolgt automatisch.
200€ / Haushalt (Auszahlung direkt aufs Konto)
Beantragung ab 17.04.2023
  • Einpersonenhaushalte mit max. Jahreseinkommen 40.000€ brutto
  • Mehrpersonenhaushalte max. 100.000€ brutto
Nein
200€ bzw. 300€
(Auszahlung erfolgte automatisch)
Ausbezahlung erfolgte ab Juni 2022
Für Alleinerziehende, die Mindestsicherung, Ausgleichs- oder Ergänzungszulage, Arbeitslosenzulage oder Wohnbeihilfe beziehen
Nein
80% der Mehrkosten bei den Stromnetzentgelten wird übernommen, Förderhöhe variiert je nach individuellem Stromverbrauch
Aktiv ab März 2023
Kein Antrag notwendig, ab März 2023 werden durch Netzbetreiber die reduzierten Strom-Netzgebühren verrechnet
Stromanbieter in Wien vergleichen

Im Überblick

Häufige Fragen

  • Welche weiteren Maßnahmen gegen die Teuerung gibt es in Österreich?

    • Aufstockung des Teuerungsausgleichs (300€ Auszahlung mit entsprechender Transferleistung) im September 2022 für Beziehende von Mindestsicherung, Ausgleichszulage, Studienbeihilfe, Mobilitätsstipendien, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss, Umschuldungsgeld sowie Langzeitbeziehende von Kranken- und Rehabilitationsgeld
    • Teuerungsausgleich für Transferempfänger (2x 150€ Auszahlung) im Frühjahr 2022 für Beziehende von Mindestsicherung, Ausgleichszulage, Studienbeihilfe, Mobilitätsstipendien, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss, Umschuldungsgeld sowie Langzeitbeziehende von Kranken- und Rehabilitationsgeld
  • Welche zusätzlichen Unterstützungen gibt es für Pendler?

    • Erhöhung der Pendlerpauschale um 50% (entspricht einer Erhöhung von 43€ bis max. 1071€ pro Person und Jahr; gilt bis Juni 2023)
    • Der Pendlereuro wurde vervierfacht, was einer Erhöhung des Steuerabsetzbetrages von 2€ auf 8€ pro Kilometer der zu pendelnden Strecke betrifft (gilt bis Juni 2023)
  • Welche zusätzlichen Unterstützungen gibt es für Familien?

    • Einmalige Zahlung von 180€ pro Kind für Beziehende der Familienbeihilfe
    • Für Beziehende der Familienbeihilfe wird die Erhöhung des Familienbonus Plus vorgezogen, was einer Erhöhung des Steuerabsetzbetrags von 1.500€ auf 2.000€ pro Jahr und pro Kind unter 18 Jahren entspricht; bei Kindern über 18 Jahren entspricht dies einer Erhöhung von 500€ auf 650€
    • Erhöhung des Kindermehrbetrages für Alleinverdiener bzw. -erzieher sowie in Partnerschaft lebende Erwerbstätige mit Kindern mit geringem Einkommen; der Maximalbetrag wird um 200€ pro Kind erhöht und wird über die Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt
  • Welche weiteren Beihilfen sind verfügbar?

    • Befreiung von der Ökostrompauschale: im Jahr 2022 wurde die Ökostrompauschale nicht eingehoben, um Österreichs Haushalte angesichts der Teuerungswelle zu entlasten. Einkommensschwache Haushalte haben aber generell die Möglichkeit, sich von der Ökostrompauschale befreien zu lassen. Eine Befreiung der Ökostrompauschale bedeutet gleichzeitig auch eine Befreiung der GIS-Gebühren. Beantragt wird die Befreiung der GIS-Gebühren (und damit auch die Befreiung der Ökostrompauschale) mit dem Antrag auf GIS-Befreiung.
    • Von der GIS befreite Haushalt können auch einen Antrag auf Befreiung von Erneuerbaren-Förderbeiträgen (ca. 90€-100€/Haushalt) stellen: zum Antrag
  • Wie wirken sich die Entlastungsmaßnahmen auf mein Gehalt aus?

    Mit dem Entlastungsrechner des Bundesministeriums für Finanzen können Sie berechnen, welche Auswirkungen die Anti-Teuerungsmaßnahmen auf Ihr Gehalt haben: Zum Entlastungs-Rechner

    Mit 1. Jänner 2023 kommen weitere Maßnahmen zum Einsatz, wie

    • die Abschaffung der kalten Progression,
    • die Anpassung der Grenzwerte der Lohnsteuertabelle an die Inflation,
    • sowie weitere Steuersenkungen im Rahmen der öko-sozialen Steuerreform,

    welche positive Auswirkungen auf Ihr Netto-Gehalt im Jahr 2023 haben werden. 

  • Wie funktioniert die Strompreisbremse?

    Bei der Strompreisbremse handelt es sich um eine Subvention des Strompreises. Konkret bedeutet das:

    • Für den Verbrauch von 2.900 kWh Strom soll der Strompreis, den Sie bezahlen, maximal 10ct/kWh betragen
    • Die Strompreisbremse ist aber zum Grenzwert 40ct/kWh gedeckelt  – das heißt, die maximale Unterstützung, die für 2.9000 kWh Stromverbrauch geleistet wird, liegt bei 30ct/kWh.
    • Die Abrechnung erfolgt seitens Ihres Stromlieferanten: dieser schickt Ihnen neue Teilzahlungsbeträge zu, bei denen die Strompreisbremse (bzw. Stromkostenbremse) bereits berücksichtigt wird.

    >> mehr Berechnungsbeispiele & Details zur Strompreisbremse

Neuigkeiten im Blog

News zu Strom, Kredit & Versicherung

Transparenz für unsere Kunden

Österreichs größtes Tarifvergleichsportal

Breiter Marktvergleich
Objektiv & unabhängig
So einfach wie möglich abschließen
Kostenloser Service & anonymer Vergleich
Aussagekräftige Vergleichs­ergebnisse
Ihre Zufriedenheit steht bei uns im Fokus