Für mehr Durchblick
Entlastungsmaßnahmen in Österreich
Unterstützung in Ihrem Bundesland
Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihr Bundesland auszuwählen, um die für Ihr Bundesland relevanten Förderungen / Unterstützungen in einer schnellen Übersicht zu sehen.Strompreisbremse
Hier finden Sie umfangreiche Informationen zur Strompreisbremse: wie funktioniert diese, wie wird diese abgerechnet und wie hoch ist die Unterstützung dadurch.FAQ-Section
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu aktuellen Anti-Teuerungs-Maßnahmen die in Österreich laufen bzw. für die Zukunft geplant sind.
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Überblick für mehr Durchblick
Wählen Sie in der Karte Ihr Bundesland aus – so gelangen Sie zu einer Übersicht der Maßnahmen, die in Österreich bzw. speziell in Ihrem Bundesland bereits realisiert, aktuell durchgeführt oder in Zukunft geplant sind um Sie beim Stemmen der steigenden Preise zu unterstützen:
Unterstützung im Burgenland
Maßnahme | Antrag notwendig? | Förderhöhe | Fristen | Voraussetzungen |
---|---|---|---|---|
Eine Aktivierung des Gutscheins ist notwendig | 150€ (Abrechnung erfolgt durch den Stromanbieter bei der Jahresendabrechnung) | Anforderung bis 31.10.2022 Einzulösen bis 31.03.2023 |
| |
Nein | Ca. 35€ | Keine Einhebung der Pauschale im Jahr 2023 | Aktiver Vertrag mit Stromlieferant | |
Nein | Ca. 67€ | Keine Einhebung des Förderbeitrags im Jahr 2023 | Aktiver Vertrag mit Stromlieferant | |
Nein | 2022: 500€ 2023: min. 100€, max. 200€ | Auszahlung ab Herbst 2022 | 2022: Auszahlung erfolgte unabhängig vom Wohnsitz 2023: regionale Staffelung ist vorgesehen | |
Nein | Abrechnung erfolgt durch den Stromlieferanten: Sie erhalten eine neue Teilvorschreibung | Aktiv ab 1.12.2022 bis 31.12.2024 | Bis zu einem Verbrauch von 2900 kWh wird der Strompreis, der 10ct/kWh übersteigt, gefördert; die maximal geförderte Differenz ist gedeckelt und liegt bei 30ct/kWh | |
Ja | Beträgt 75% der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte, max. 200€ / Jahr | Ab Jänner 2023 | Anspruch haben Beziehende von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Studienhilfe oder jene Personen, die von der GIS & den erneuerbaren Förderbeiträgen befreit sind | |
Ja (1 Antrag ist ausreichend) | Heizkostenzuschuss: 700€ Anti-Teuerungsbonus 400-700€/Haushalt | Beantragung bis 31.12.2022 | Einkommensgrenzen sind zu beachten Es wird entweder der Heizkostenzuschuss oder der Anti-Teuerungsbonus gefördert | |
Ja
(auch online möglich) | Max. Förderhöhe 2000€ | Beantragung bis Ende 2023 | Einkommensgrenzen des Jahres-Netto-Haushaltseinkommens sind zu beachten Ein Antrag kann unabhängig von Ihrem Energieanbieter und Ihrer Heizart gestellt werden | |
Nein | 80% der Mehrkosten bei den Stromnetzentgelten wird übernommen, Förderhöhe variiert je nach individuellem Stromverbrauch | Aktiv ab März 2023 | Kein Antrag notwendig, ab März 2023 werden durch Netzbetreiber die reduzierten Strom-Netzgebühren verrechnet |
Weitere Maßnahmen des Burgenlandes:
Erhöhung der Wohnbeihilfe von 3€/m² auf 5€/m²
Unterstützung in Kärnten:
Maßnahme | Antrag notwendig? | Förderhöhe | Fristen | Voraussetzungen |
---|---|---|---|---|
Eine Aktivierung des Gutscheins ist notwendig | 150€ (Abrechnung erfolgt durch den Stromanbieter bei der Jahresendabrechnung) | Anforderung bis 31.10.2022 Einzulösen bis 31.03.2023 |
| |
Nein | Ca. 35€ | Keine Einhebung der Pauschale im Jahr 2023 | Aktiver Vertrag mit Stromlieferant | |
Nein | Ca. 67€ | Keine Einhebung des Förderbeitrags im Jahr 2023 | Aktiver Vertrag mit Stromlieferant | |
Nein | 2022: 500€ 2023: min. 100€, max. 200€ | Auszahlung ab Herbst 2022 | 2022: Auszahlung erfolgte unabhängig vom Wohnsitz 2023: regionale Staffelung ist vorgesehen | |
Nein | Abrechnung erfolgt durch den Stromlieferanten: Sie erhalten eine neue Teilvorschreibung | Aktiv ab 1.12.2022 bis 31.12.2024 | Bis zu einem Verbrauch von 2900 kWh wird der Strompreis, der 10ct/kWh übersteigt, gefördert; die maximal geförderte Differenz ist gedeckelt und liegt bei 30ct/kWh | |
Ja | Beträgt 75% der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte, max. 200€ / Jahr | Ab Jänner 2023 | Anspruch haben Beziehende von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Studienhilfe oder jene Personen, die von der GIS & den erneuerbaren Förderbeiträgen befreit sind | |
Einmalzahlung „Kärntner-Bonus“ | Ja | 200€ | Beantragung bis 30.11.2022 | Beziehende von Mindestsicherung, Wohnbeihilfe, Heizkostenzuschuss, Familienzuschuss bzw. die monatliche Netto-Einkommensgrenze wird nicht überschritten:
|
Ja (wird mit Heizkostenzuschuss abgewickelt) | 50€ | Beantragung bis 28.04.2023 (siehe Heizkostenzuschuss) | Beziehende von Mindestsicherung, Wohnbeihilfe, Heizkostenzuschuss, Familienzuschuss | |
Ja | 110€ / 180€ | Beantragung bis 28.04.2023 | Einkommensgrenzen sind zu beachten | |
Nein | 80% der Mehrkosten bei den Stromnetzentgelten wird übernommen, Förderhöhe variiert je nach individuellem Stromverbrauch | Aktiv ab März 2023 | Kein Antrag notwendig, ab März 2023 werden durch Netzbetreiber die reduzierten Strom-Netzgebühren verrechnet |
Weitere Maßnahmen des Landes Kärnten:
Erhöhung des Fahrtkostenzuschusses, je nach Einkommen und Länge der Pendlerstrecke bis zu 550€ pro Jahr
Vorgezogener Fahrtkostenzuschuss bei den Öffis mit einer Förderung des Ticketpreises bis zu 100%, je nach Einkommen und Länge der Pendlerstrecke
Unterstützung in Niederösterreich:
Maßnahme | Antrag notwendig? | Förderhöhe | Fristen | Voraussetzungen |
---|---|---|---|---|
Eine Aktivierung des Gutscheins ist notwendig | 150€ (Abrechnung erfolgt durch den Stromanbieter bei der Jahresendabrechnung) | Anforderung bis 31.10.2022 Einzulösen bis 31.03.2023 |
| |
Nein | Ca. 35€ | Keine Einhebung der Pauschale im Jahr 2023 | Aktiver Vertrag mit Stromlieferant | |
Nein | Ca. 67€ | Keine Einhebung des Förderbeitrags im Jahr 2023 | Aktiver Vertrag mit Stromlieferant | |
Nein | 2022: 500€ 2023: min. 100€, max. 200€ | Auszahlung ab Herbst 2022 | 2022: Auszahlung erfolgte unabhängig vom Wohnsitz 2023: regionale Staffelung ist vorgesehen | |
Nein | Abrechnung erfolgt durch den Stromlieferanten: Sie erhalten eine neue Teilvorschreibung | Aktiv ab 1.12.2022 bis 31.12.2024 | Bis zu einem Verbrauch von 2900 kWh wird der Strompreis, der 10ct/kWh übersteigt, gefördert; die maximal geförderte Differenz ist gedeckelt und liegt bei 30ct/kWh | |
Ja | Beträgt 75% der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte, max. 200€ / Jahr | Ab Jänner 2023 | Anspruch haben Beziehende von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Studienhilfe oder jene Personen, die von der GIS & den erneuerbaren Förderbeiträgen befreit sind | |
Blau-gelber Strompreisrabatt | Ja | ab 169,58€ (variiert nach Haushaltsgröße) | Antrag bis September 2023 | Aktiver Stromvertrag |
Ja | 300€ | Antrag bis 31.3.2023 | Einkommensgrenzen sind zu beachten | |
Nein | 80% der Mehrkosten bei den Stromnetzentgelten wird übernommen, Förderhöhe variiert je nach individuellem Stromverbrauch | Aktiv ab März 2023 | Kein Antrag notwendig, ab März 2023 werden durch Netzbetreiber die reduzierten Strom-Netzgebühren verrechnet |
Weitere Maßnahmen des Landes Niederösterreich:
Blau-gelbes Schulstartgeld (100€) für Beziehende von Familienbeihilfe; kann bis 4.2.2023 online beantragt werden
Erhöhung der Pendlerhilfe von 4€ auf 8€ pro Kilometer sowie Erhöhung der Einkommensgrenzen für die Pendlerhilfe
Erhöhung der Einkommensgrenzen der Wohnbeihilfe, Wohnzuschuss „alt“, Wohnzuschuss „2009“
Unterstützung in Oberösterreich:
Maßnahme | Antrag notwendig? | Förderhöhe | Fristen | Voraussetzungen |
---|---|---|---|---|
Eine Aktivierung des Gutscheins ist notwendig | 150€ (Abrechnung erfolgt durch den Stromanbieter bei der Jahresendabrechnung) | Anforderung bis 31.10.2022 Einzulösen bis 31.03.2023 |
| |
Nein | Ca. 35€ | Keine Einhebung der Pauschale im Jahr 2023 | Aktiver Vertrag mit Stromlieferant | |
Nein | Ca. 67€ | Keine Einhebung des Förderbeitrags im Jahr 2023 | Aktiver Vertrag mit Stromlieferant | |
Nein | 2022: 500€ 2023: min. 100€, max. 200€ | Auszahlung ab Herbst 2022 | 2022: Auszahlung erfolgte unabhängig vom Wohnsitz 2023: regionale Staffelung ist vorgesehen | |
Nein | Abrechnung erfolgt durch den Stromlieferanten: Sie erhalten eine neue Teilvorschreibung | Aktiv ab 1.12.2022 bis 31.12.2024 | Bis zu einem Verbrauch von 2900 kWh wird der Strompreis, der 10ct/kWh übersteigt, gefördert; die maximal geförderte Differenz ist gedeckelt und liegt bei 30ct/kWh | |
Ja | Beträgt 75% der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte, max. 200€ / Jahr | Ab Jänner 2023 | Anspruch haben Beziehende von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Studienhilfe oder jene Personen, die von der GIS & den erneuerbaren Förderbeiträgen befreit sind | |
Nein (Haushalte, die 21/22 den Heizkostenzuschuss bekommen haben, erhalten 2022 automatisch den Energiekostenzuschuss) | 200€ (einmaliger Zuschuss) | Auszahlung erfolgt 2022 | Einkommensgrenzen sind zu beachten | |
Ja | 200€ | Antrag ab Jänner 2023 | Einkommensgrenzen sind zu beachten | |
Nein | 80% der Mehrkosten bei den Stromnetzentgelten wird übernommen, Förderhöhe variiert je nach individuellem Stromverbrauch | Aktiv ab März 2023 | Kein Antrag notwendig, ab März 2023 werden durch Netzbetreiber die reduzierten Strom-Netzgebühren verrechnet |
Unterstützung in Salzburg:
Maßnahme | Antrag notwendig? | Förderhöhe | Fristen | Voraussetzungen |
---|---|---|---|---|
Eine Aktivierung des Gutscheins ist notwendig | 150€ (Abrechnung erfolgt durch den Stromanbieter bei der Jahresendabrechnung) | Anforderung bis 31.10.2022 Einzulösen bis 31.03.2023 |
| |
Nein | Ca. 35€ | Keine Einhebung der Pauschale im Jahr 2023 | Aktiver Vertrag mit Stromlieferant | |
Nein | Ca. 67€ | Keine Einhebung des Förderbeitrags im Jahr 2023 | Aktiver Vertrag mit Stromlieferant | |
Nein | 2022: 500€ 2023: min. 100€, max. 200€ | Auszahlung ab Herbst 2022 | 2022: Auszahlung erfolgte unabhängig vom Wohnsitz 2023: regionale Staffelung ist vorgesehen | |
Nein | Abrechnung erfolgt durch den Stromlieferanten: Sie erhalten eine neue Teilvorschreibung | Aktiv ab 1.12.2022 bis 31.12.2024 | Bis zu einem Verbrauch von 2900 kWh wird der Strompreis, der 10ct/kWh übersteigt, gefördert; die maximal geförderte Differenz ist gedeckelt und liegt bei 30ct/kWh | |
Ja | Beträgt 75% der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte, max. 200€ / Jahr | Ab Jänner 2023 | Anspruch haben Beziehende von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Studienhilfe oder jene Personen, die von der GIS & den erneuerbaren Förderbeiträgen befreit sind | |
Ja | 180€ | Beantragung ab Jänner 2023 | Einkommensgrenzen sind zu beachten | |
Nein | 80% der Mehrkosten bei den Stromnetzentgelten wird übernommen, Förderhöhe variiert je nach individuellem Stromverbrauch | Aktiv ab März 2023 | Kein Antrag notwendig, ab März 2023 werden durch Netzbetreiber die reduzierten Strom-Netzgebühren verrechnet |
Weitere Maßnahmen des Landes Salzburg:
Erhöhung der Sozialunterstützung für Kinder, der Wohnbeihilfe, des Zuschusses zu Wohn- und Betriebskosten
Der Kreis der Anspruchsberechtigten für Wohnbeihilfe wurde ausgeweitet
Notfallfonds Salzburger:innen zur Unterstützung privater Haushalte in schwierigen Lebenslagen
Aufstockung des Caritas-Stromhilfefonds: bis zu 300€ Unterstützung bei Strom- und Heizkosten auf Basis einer individuellen Bedarfsprüfung durch die Caritas & Freigabe der Salzburg AG für Kund:innen der Salzburg AG mit Zahlungsschwierigkeiten
Verbilligung bei den Öffi Tickets
Unterstützung in der Steiermark:
Maßnahme | Antrag notwendig? | Förderhöhe | Fristen | Voraussetzungen |
---|---|---|---|---|
Eine Aktivierung des Gutscheins ist notwendig | 150€ (Abrechnung erfolgt durch den Stromanbieter bei der Jahresendabrechnung) | Anforderung bis 31.10.2022 Einzulösen bis 31.03.2023 |
| |
Nein | Ca. 35€ | Keine Einhebung der Pauschale im Jahr 2023 | Aktiver Vertrag mit Stromlieferant | |
Nein | Ca. 67€ | Keine Einhebung des Förderbeitrags im Jahr 2023 | Aktiver Vertrag mit Stromlieferant | |
Nein | 2022: 500€ 2023: min. 100€, max. 200€ | Auszahlung ab Herbst 2022 | 2022: Auszahlung erfolgte unabhängig vom Wohnsitz 2023: regionale Staffelung ist vorgesehen | |
Nein | Abrechnung erfolgt durch den Stromlieferanten: Sie erhalten eine neue Teilvorschreibung | Aktiv ab 1.12.2022 bis 31.12.2024 | Bis zu einem Verbrauch von 2900 kWh wird der Strompreis, der 10ct/kWh übersteigt, gefördert; die maximal geförderte Differenz ist gedeckelt und liegt bei 30ct/kWh | |
Ja | Beträgt 75% der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte, max. 200€ / Jahr | Ab Jänner 2023 | Anspruch haben Beziehende von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Studienhilfe oder jene Personen, die von der GIS & den erneuerbaren Förderbeiträgen befreit sind | |
Einmalzahlung „Steiermark-Bonus“ | Nein | 300€ (einmaliger Zuschuss) | Auszahlung ab Juli 2022 | Beziehende von Wohnunterstützung, Heizkostenzuschuss |
Ja | 340€ | Beantragung bis 28.02.2023 | Einkommensgrenzen sind zu beachten | |
Nein | 80% der Mehrkosten bei den Stromnetzentgelten wird übernommen, Förderhöhe variiert je nach individuellem Stromverbrauch | Aktiv ab März 2023 | Kein Antrag notwendig, ab März 2023 werden durch Netzbetreiber die reduzierten Strom-Netzgebühren verrechnet |
Unterstützung in Tirol:
Maßnahme | Antrag notwendig? | Förderhöhe | Fristen | Voraussetzungen |
---|---|---|---|---|
Eine Aktivierung des Gutscheins ist notwendig | 150€ (Abrechnung erfolgt durch den Stromanbieter bei der Jahresendabrechnung) | Anforderung bis 31.10.2022 Einzulösen bis 31.03.2023 |
| |
Nein | Ca. 35€ | Keine Einhebung der Pauschale im Jahr 2023 | Aktiver Vertrag mit Stromlieferant | |
Nein | Ca. 67€ | Keine Einhebung des Förderbeitrags im Jahr 2023 | Aktiver Vertrag mit Stromlieferant | |
Nein | 2022: 500€ 2023: min. 100€, max. 200€ | Auszahlung ab Herbst 2022 | 2022: Auszahlung erfolgte unabhängig vom Wohnsitz 2023: regionale Staffelung ist vorgesehen | |
Nein | Abrechnung erfolgt durch den Stromlieferanten: Sie erhalten eine neue Teilvorschreibung | Aktiv ab 1.12.2022 bis 31.12.2024 | Bis zu einem Verbrauch von 2900 kWh wird der Strompreis, der 10ct/kWh übersteigt, gefördert; die maximal geförderte Differenz ist gedeckelt und liegt bei 30ct/kWh | |
Ja | Beträgt 75% der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte, max. 200€ / Jahr | Ab Jänner 2023 | Anspruch haben Beziehende von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Studienhilfe oder jene Personen, die von der GIS & den erneuerbaren Förderbeiträgen befreit sind | |
Ja (wird mit Heizkostenzuschuss abgewickelt) | 250€ (einmalige Auszahlung) | Beantragung bis 31.12.2022 (siehe Heizkostenzuschuss) | Einkommensgrenzen sind zu beachten | |
Ja | 250€ | Beantragung bis 31.12.2022 | Einkommensgrenzen sind zu beachten | |
Nein | 80% der Mehrkosten bei den Stromnetzentgelten wird übernommen, Förderhöhe variiert je nach individuellem Stromverbrauch | Aktiv ab März 2023 | Kein Antrag notwendig, ab März 2023 werden durch Netzbetreiber die reduzierten Strom-Netzgebühren verrechnet |
Weitere Maßnahmen des Landes Tirol:
Erhöhung der Beihilfen von Wohnleistungen für Mindestsicherungsbezieher; der Mietzinsbeihilfe, Wohnbeihilfe, Annuitätenbeihilfe, Ausbildungsbeihilfe für Lehrlinge, Beihilfe für Studierende
Erhöhung der Einkommensgrenzen der Wohnbeihilfe, Mietzins- und Annuitätenbeihilfe
Erhöhung der Förderungen für Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland; die Beantragung erfolgt bei der Landesregierung; Einkommensgrenzen sind zu beachten
Ab 2023 erfolgt eine Erhöhung der Förderhöhe und Einkommensgrenzen für Kinderzuschüsse
Beziehende des Heiz- bzw. Energiekostenzuschusses erhalten einmalig 4 Schüttraummeter Brennholz (mehr Information unter 05 125 084 570 oder brennholztirol@tirol.gv.at)
Unterstützung in Vorarlberg:
Maßnahme | Antrag notwendig? | Förderhöhe | Fristen | Voraussetzungen |
---|---|---|---|---|
Eine Aktivierung des Gutscheins ist notwendig | 150€ (Abrechnung erfolgt durch den Stromanbieter bei der Jahresendabrechnung) | Anforderung bis 31.10.2022 Einzulösen bis 31.03.2023 |
| |
Nein | Ca. 35€ | Keine Einhebung der Pauschale im Jahr 2023 | Aktiver Vertrag mit Stromlieferant | |
Nein | Ca. 67€ | Keine Einhebung des Förderbeitrags im Jahr 2023 | Aktiver Vertrag mit Stromlieferant | |
Nein | 2022: 500€ 2023: min. 100€, max. 200€ | Auszahlung ab Herbst 2022 | 2022: Auszahlung erfolgte unabhängig vom Wohnsitz 2023: regionale Staffelung ist vorgesehen | |
Nein | Abrechnung erfolgt durch den Stromlieferanten: Sie erhalten eine neue Teilvorschreibung | Aktiv ab 1.12.2022 bis 31.12.2024 | Bis zu einem Verbrauch von 2900 kWh wird der Strompreis, der 10ct/kWh übersteigt, gefördert; die maximal geförderte Differenz ist gedeckelt und liegt bei 30ct/kWh | |
Ja | Beträgt 75% der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte, max. 200€ / Jahr | Ab Jänner 2023 | Anspruch haben Beziehende von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Studienhilfe oder jene Personen, die von der GIS & den erneuerbaren Förderbeiträgen befreit sind | |
Ja | 180€ (max. 330€) | Beantragung bis 24.02.2023 | Einkommensgrenzen sind zu beachten; der Zuschuss wird beim Nachweis eines höheren Heizaufwandes gewährt | |
Nein | 80% der Mehrkosten bei den Stromnetzentgelten wird übernommen, Förderhöhe variiert je nach individuellem Stromverbrauch | Aktiv ab März 2023 | Kein Antrag notwendig, ab März 2023 werden durch Netzbetreiber die reduzierten Strom-Netzgebühren verrechnet | |
Vorarlberger Stromrabatt | Nein | Förderung von 3 Cent pro kWh (unabhängig vom Verbrauch) | Aktiv ab 1. April 2023 | Es gibt keine Einkommensgrenzen und auch keine Deckelung nach Verbrauch Der Rabatt wird direkt vom Stromlieferanten abgezogen und somit bei der Abrechnung entsprechend berücksichtigt |
Weitere Maßnahmen des Landes Vorarlberg:
Erhöhung der Wohnbeihilfe, des Familienzuschusses, der Sozialhilfe
Erhöhung der Einkommensgrenzen der Wohnbeihilfe
Ab Oktober 2022 erfolgt beim Familienzuschuss eine Erhöhung der Einkommensgrenzen und Einmalzahlung
Unterstützung in Wien:
Maßnahme | Antrag notwendig? | Förderhöhe | Fristen | Voraussetzungen |
---|---|---|---|---|
Eine Aktivierung des Gutscheins ist notwendig | 150€ (Abrechnung erfolgt durch den Stromanbieter bei der Jahresendabrechnung) | Anforderung bis 31.10.2022 Einzulösen bis 31.03.2023 |
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Nein | Ca. 35€ | Keine Einhebung der Pauschale im Jahr 2023 | Aktiver Vertrag mit Stromlieferant | |
Nein | Ca. 67€ | Keine Einhebung des Förderbeitrags im Jahr 2023 | Aktiver Vertrag mit Stromlieferant | |
Nein | 2022: 500€ 2023: min. 100€, max. 200€ | Auszahlung ab Herbst 2022 | 2022: Auszahlung erfolgte unabhängig vom Wohnsitz 2023: regionale Staffelung ist vorgesehen | |
Nein | Abrechnung erfolgt durch den Stromlieferanten: Sie erhalten eine neue Teilvorschreibung | Aktiv ab 1.12.2022 bis 31.12.2024 | Bis zu einem Verbrauch von 2900 kWh wird der Strompreis, der 10ct/kWh übersteigt, gefördert; die maximal geförderte Differenz ist gedeckelt und liegt bei 30ct/kWh | |
Ja | Beträgt 75% der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte, max. 200€ / Jahr | Ab Jänner 2023 | Anspruch haben Beziehende von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Studienhilfe oder jene Personen, die von der GIS & den erneuerbaren Förderbeiträgen befreit sind | |
Ja | Bis zu 500€ / Haushalt (Zahlungsrückstände werden damit direkt beim Energieanbieter beglichen) | Ab Oktober 2022 | Finanzielle Hilfe bei Energiekosten-Rückständen, Mahnungen oder nicht leistbarer Jahresabrechnung für z.B. Beziehende der Mindestsicherung, Wohnbeihilfe oder AIVG-Leistung | |
Ja | 200€ / Haushalt (Auszahlung direkt aufs Konto) | Beantragung bis 31.03.2023 |
| |
Ja, aber wenn Sie den Wiener Energiebonus 22' erhalten haben, ist für den Energiebonus 23' kein neuer Antrag notwendig und die Auszahlung erfolgt automatisch. | 200€ / Haushalt (Auszahlung direkt aufs Konto) | Beantragung ab 17.04.2023 |
| |
Nein | 200€ bzw. 300€ (Auszahlung erfolgte automatisch) | Ausbezahlung erfolgte ab Juni 2022 | Für Alleinerziehende, die Mindestsicherung, Ausgleichs- oder Ergänzungszulage, Arbeitslosenzulage oder Wohnbeihilfe beziehen | |
Nein | 80% der Mehrkosten bei den Stromnetzentgelten wird übernommen, Förderhöhe variiert je nach individuellem Stromverbrauch | Aktiv ab März 2023 | Kein Antrag notwendig, ab März 2023 werden durch Netzbetreiber die reduzierten Strom-Netzgebühren verrechnet |
Im Überblick
Häufige Fragen
Welche weiteren Maßnahmen gegen die Teuerung gibt es in Österreich?
- Aufstockung des Teuerungsausgleichs (300€ Auszahlung mit entsprechender Transferleistung) im September 2022 für Beziehende von Mindestsicherung, Ausgleichszulage, Studienbeihilfe, Mobilitätsstipendien, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss, Umschuldungsgeld sowie Langzeitbeziehende von Kranken- und Rehabilitationsgeld
- Teuerungsausgleich für Transferempfänger (2x 150€ Auszahlung) im Frühjahr 2022 für Beziehende von Mindestsicherung, Ausgleichszulage, Studienbeihilfe, Mobilitätsstipendien, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss, Umschuldungsgeld sowie Langzeitbeziehende von Kranken- und Rehabilitationsgeld
Welche zusätzlichen Unterstützungen gibt es für Pendler?
- Erhöhung der Pendlerpauschale um 50% (entspricht einer Erhöhung von 43€ bis max. 1071€ pro Person und Jahr; gilt bis Juni 2023)
- Der Pendlereuro wurde vervierfacht, was einer Erhöhung des Steuerabsetzbetrages von 2€ auf 8€ pro Kilometer der zu pendelnden Strecke betrifft (gilt bis Juni 2023)
Welche zusätzlichen Unterstützungen gibt es für Familien?
- Einmalige Zahlung von 180€ pro Kind für Beziehende der Familienbeihilfe
- Für Beziehende der Familienbeihilfe wird die Erhöhung des Familienbonus Plus vorgezogen, was einer Erhöhung des Steuerabsetzbetrags von 1.500€ auf 2.000€ pro Jahr und pro Kind unter 18 Jahren entspricht; bei Kindern über 18 Jahren entspricht dies einer Erhöhung von 500€ auf 650€
- Erhöhung des Kindermehrbetrages für Alleinverdiener bzw. -erzieher sowie in Partnerschaft lebende Erwerbstätige mit Kindern mit geringem Einkommen; der Maximalbetrag wird um 200€ pro Kind erhöht und wird über die Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt
Welche weiteren Beihilfen sind verfügbar?
- Befreiung von der Ökostrompauschale: im Jahr 2022 wurde die Ökostrompauschale nicht eingehoben, um Österreichs Haushalte angesichts der Teuerungswelle zu entlasten. Einkommensschwache Haushalte haben aber generell die Möglichkeit, sich von der Ökostrompauschale befreien zu lassen. Eine Befreiung der Ökostrompauschale bedeutet gleichzeitig auch eine Befreiung der GIS-Gebühren. Beantragt wird die Befreiung der GIS-Gebühren (und damit auch die Befreiung der Ökostrompauschale) mit dem Antrag auf GIS-Befreiung.
- Von der GIS befreite Haushalt können auch einen Antrag auf Befreiung von Erneuerbaren-Förderbeiträgen (ca. 90€-100€/Haushalt) stellen: zum Antrag
Wie wirken sich die Entlastungsmaßnahmen auf mein Gehalt aus?
Mit dem Entlastungsrechner des Bundesministeriums für Finanzen können Sie berechnen, welche Auswirkungen die Anti-Teuerungsmaßnahmen auf Ihr Gehalt haben: Zum Entlastungs-Rechner
Mit 1. Jänner 2023 kommen weitere Maßnahmen zum Einsatz, wie
- die Abschaffung der kalten Progression,
- die Anpassung der Grenzwerte der Lohnsteuertabelle an die Inflation,
- sowie weitere Steuersenkungen im Rahmen der öko-sozialen Steuerreform,
welche positive Auswirkungen auf Ihr Netto-Gehalt im Jahr 2023 haben werden.
Wie funktioniert die Strompreisbremse?
Bei der Strompreisbremse handelt es sich um eine Subvention des Strompreises. Konkret bedeutet das:
- Für den Verbrauch von 2.900 kWh Strom soll der Strompreis, den Sie bezahlen, maximal 10ct/kWh betragen
- Die Strompreisbremse ist aber zum Grenzwert 40ct/kWh gedeckelt – das heißt, die maximale Unterstützung, die für 2.9000 kWh Stromverbrauch geleistet wird, liegt bei 30ct/kWh.
- Die Abrechnung erfolgt seitens Ihres Stromlieferanten: dieser schickt Ihnen neue Teilzahlungsbeträge zu, bei denen die Strompreisbremse (bzw. Stromkostenbremse) bereits berücksichtigt wird.
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