Einbruchsschaden
Auch nach einem Einbruch in Ihr Motorrad sollten Sie den Schaden umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle melden. Mit der Anzeigenbestätigung können Sie auch diesen Schaden direkt bei der Versicherung oder bei uns melden. Im Normalfall sind Gegenstände des persönlichen Bedarfs bis zu einem bestimmten Betrag in Ihrer Kaskoversicherung mitversichert, im Fahrzeug befindliches Bargeld jedoch nicht!
Durch den Versicherungsrechner Motorrad auf durchblicker.at sehen Sie welche Zweirad-Versicherung in Österreich Einbruchsschäden deckt.
Weiterführende Informationen:
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