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Tariferhöhung – das können Sie tun:

  • Werden Tarife einseitig vom Anbieter erhöht, dann steht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht zu.
  • Manche Tariferhöhungen sind entsprechend einer vertraglich definierten Wertsicherungsklausel zulässig.
  • Tariferhöhung & Tarifwechsel: wir zeigen Ihnen, was bei der Kündigung des alten Tarifs zu beachten ist
mehr erfahren

So funktioniert's

Was tun bei einer Tariferhöhung?

Niemand setzt sich gerne mit seinen Fixkosten auseinander – wenn dann auch noch eine Tariferhöhung ins Haus flattert, ist der Unmut meist besonders groß. Was also tun, wenn der Anbieter seine Tarife erhöhen will? Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:

Telekom

Tariferhöhung bei Handy & Internet

Vorzeitige Ankündigung
Ihr Mobilfunk- bzw. Internet-Anbieter muss Ihnen eine Tariferhöhung oder Änderungen am Tarif, welche sich nachteilig für Sie auswirken, mindestens einen Monat vor der tatsächlichen Erhöhung bzw. Änderung ankündigen. Die Ankündigung muss außerdem schriftlich erfolgen.

Außerordentliches Kündigungsrecht
Die Ankündigung über die erhöhten Tarife enthält auch noch etwas anderes als die schlechten Nachrichten, und zwar muss Sie Ihr Anbieter über Ihr außerordentliches Kündigungsrecht informieren. Das bedeutet, dass Sie den Vertrag kostenlos kündigen können, bevor die Preiserhöhung in Kraft tritt, man spricht hier auch vom Sonderkündigungsrecht. Erfolgt eine Tariferhöhung im Sinne einer vertraglich vereinbarten Wertsicherungsklausel, dann steht kein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

Schriftliche Kündigung
Sie können also im Falle von Tariferhöhungen Ihr außerordentliches Kündigungsrecht nutzen und zu einem alternativen Anbieter wechseln. Wichtig ist, dass Sie Ihren Altvertrag, aus dem Sie aussteigen möchten, unbedingt schriftlich kündigen. Verschicken Sie Ihre Tarifkündigung als eingeschriebenen Brief – so haben Sie den eindeutigen Beweis, dass Sie Ihren Vertrag vor der Tarifänderung auflösen wollten. Beachten Sie auch, welche Informationen das Kündigungsschreiben enthalten sollte oder nutzen Sie einfach eine Kündigungsvorlage:

Kündigungszeitpunkt:
Ein wichtiger Aspekt bei der außerordentlichen Kündigung ist das Kündigungsdatum, also jener Tag, mit dem Ihr Tarif beendet werden soll. Während bei einer ordentlichen Kündigung die Kündigung frühestens nach der vertraglich vorgegebenen Kündigungsfrist erfolgen kann, entfällt diese Frist bei der außerordentlichen Vertragsauflösung. Wählen Sie also ein Kündigungsdatum, das Ihnen genug Zeit gibt, um einen alternativen Handytarif bzw. Internettarif zu finden und welches eine Kündigung rechtzeitig vor der Tariferhöhung ermöglicht.

durchblicker - Tipp

Rufnummer mitnehmen: die eigene Handynummer gibt man nur ungern auf und ein Tarifwechsel bedeutet nicht automatisch, dass Sie mit dem Wechsel des Tarifs auch Ihre Handynummer wechseln müssen.

Um Ihre Rufnummer beizubehalten und zum neuen Anbieter mitnehmen zu können, fordern Sie die Nummernübertragungs-Information (NÜVI) bei Ihrem Anbieter an. Nutzen Sie einfach die online Vorlage für den NÜVI-Antrag. Seit der Novellierung der Nummernübertragungsverordnung ist die NÜV-Information mit 1. November 2021 kostenfrei und kann auch bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragt werden.

Handytarife vergleichen

Anpassung von Mobilfunk- und Internettarifen

  • Wird ein Handy- oder Internet-Tarif durch den Anbieter einseitig abgeändert (z.B. AGB Änderung, zusätzliche Servicegebühr, Einführung einer Wertsicherungsklausel) und wirkt sich diese Änderung nachteilig für die Konsumentin bzw. den Konsumenten aus, dann muss den Betroffenen als Ausgleich ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt werden.

  • Eine Ausnahme stellen aber indexbasierte Tarifanpassungen dar: vertraglich vorgesehene Entgeltanpassungen (Wertsicherungsklausel) anhand eines objektiven Index (z.B. Verbraucherpreisindex) sind zulässig und es besteht kein Sonderkündigungsrecht.

  • Preiserhöhungen im Telekombereich können unterschiedliche Gründe haben, A1 und Drei führen als Gründe für die Preiserhöhung mit März 2021 zum Beispiel die Kosten für den Netzausbau an.

Was tun, wenn man den Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt hat?

Wenn Sie Ihren Vertrag auf Grund einer Tariferhöhung kündigen wollen, aber die Kündigung nicht rechtzeitig vor in Kraft treten der Erhöhung durchgeführt haben, dann können Sie Ihren Vertrag ordentlich kündigen. Dafür sollten Sie einen Blick in Ihren Vertrag werfen – gibt es eine Mindestvertragsbindung, die noch aktuell ist? Wenn keine Bindung (mehr) gegeben ist, dann können Sie Ihren Mobilfunk- oder Internetvertrag unter der Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündigen.

Versicherung

Tariferhöhung bei der Kfz-Versicherung

Einseitige Prämienerhöhung

Wenn bei der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Prämienerhöhung seitens des Versicherers angekündigt wird, dann erhalten Sie als Versicherungsnehmer eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit. Sie können eine Prämienerhöhung auch nutzen, um so vorzeitig zu einer günstigeren Kfz-Haftpflichtversicherung zu wechseln. 

Mitteilung Tariferhöhung

Wird der Tarif der Kfz-Haftpflicht erhöht, dann muss Ihnen Ihr Versicherer auch die Gründe für die Erhöhung mitteilen. Zusätzlich muss Sie der Versicherer – sofern es sich nicht um eine indexbasierte Prämienerhöhung handelt – auf Ihr vorzeitiges Kündigungsrecht hinweisen.

Kündigungsfrist bei Erhöhung

Sie können Ihren Versicherungsvertrag binnen eines Monats, nachdem Ihr Versicherer Ihnen die Prämienerhöhung und die Gründe dafür mitgeteilt hat, kündigen. Die Kündigung wird dann mit Ablauf des Monats wirksam, frühestens aber mit dem Wirksamwerden der Prämienerhöhung.

Erfahren Sie mehr zu den Kündigungsmöglichkeiten bei Versicherungen

Energie

Tariferhöhung bei Strom & Gas

Wird der Strom- oder Gaspreis teurer, dann kann dies unterschiedliche Gründe haben. Der Energiepreis setzt sich aus den Energiekosten, den Netzentgelten sowie den Steuern und Abgaben zusammen – wird eine dieser Komponenten erhöht, dann kommt es zu einer Erhöhung des Strompreises bzw. Gaspreises.

Erhöhung Netzentgelte

Netzentgelte werden für die Instandhaltung der Strom- und Gasnetze eingehoben und meistens jährlich angepasst. Die Anpassung erfolgt durch den österreichischen Energieregulator E-Control. Bei der Erhöhung der Netzentgelte gibt es meist regionale Unterschiede. Die Anpassung der Entgelte erfolgt immer im Jänner – erfahren Sie mehr darüber, welche Netzentgelt-Erhöhungen es in diesem Jahr gab.

Erhöhung Energiekosten

Wenn Ihr Strom- oder Gaslieferant die Energiekosten erhöht, dann muss Ihnen dieser die Erhöhung schriftlich vorankündigen. Sie können der Tariferhöhung dann auch schriftlich widersprechen – Ihr Anbieter muss Ihnen dann 3 Monate Zeit geben, um zu einem alternativen Stromanbieter bzw. Gasanbieter zu wechseln. Das bedeutet, Ihr Anbieter muss Ihnen die Energieversorgung noch drei Monate zum bisherigen Preis ermöglichen. Haben Sie eine Tariferhöhung erhalten, dann sollten Sie im einfachen online Energievergleich die Preise von alternativen Anbietern vergleichen und so gegebenenfalls in wenigen Minuten zu einem kostengünstigeren Anbieter wechseln.  

Wissenswertes zu Tariferhöhungen

Häufige Fragen

  • Was kann ich bei einer Tariferhöhung tun?

    Werden die Tarife von Ihrem Mobilfunk- oder Internetanbieter einseitig abgeändert und wirken sich diese Änderungen für Sie nachteilig aus, dann besteht grundsätzlich ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das bedeutet, Sie können Ihren Tarif ohne Einhaltung von Kündigungsfristen auflösen.

    Möchten Sie Ihren alten Tarif kündigen und zu einem alternativen Anbieter wechseln? Dann lohnt sich der online Tarifvergleich: so verschaffen Sie sich den Durchblick bei den alternativen Angeboten.

  • Warum werden Tarife erhöht?

    Die Gründe für Tariferhöhungen können unterschiedlich sein. Enthält Ihr Vertrag zum Beispiel eine Wertsicherungsklausel, dann können Tarife entsprechend angepasst werden. Als Gründe für die Tariferhöhungen von A1 und Drei mit März 2021 werden beispielsweise die Kosten für den Netzausbau angeführt. In diesem Fall steht betroffenen Kundinnen und Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.

  • Ist eine Tariferhöhung zulässig?

    Eine einseitige Tariferhöhung seitens der Telekom-Anbieter ist zulässig, sofern den betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten als Ausgleich ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird. Das wurde durch eine OGH-Entscheidung im Jahr 2018 bestimmt.

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