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Bezugsberechtigte im Todesfall

Eine Entscheidung beim Abschluss der Unfallversicherung ist die Festlegung von Bezugsberechtigten im unfallbedingten Todesfall. Sie können so eine bestimmte Person nominieren, an die die versicherte Summe im Todesfall ausbezahlt wird.

Werden keine Bezugsberechtigten angegeben, wird die Versicherungsleistung Teil des Nachlasses und somit unter den Erben aufgeteilt.

Weiterführende Informationen:

Unfallversicherungsvergleich

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