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Vorsicht bei gewährten Dauerrabatten

Kündigen Sie nach 3 Jahren bei einer ursprünglich längeren Vertragslaufzeit, kann es unter Umständen zur Rückverrechnung eines gewährten Laufzeitrabatts kommen. Die Versicherung ist in diesem Fall berechtigt, für die Dauer von Kündigung bis zum ursprünglich vereinbarten Vertragsende, den Rabatt anteilsmäßig zurück zu fordern, der für die längere Vertragslaufzeit gewährt wurde. Beachten Sie, dass eine Kündigung vor allem zur Mitte der ursprünglich vereinbarten Laufzeit dadurch kostspielig sein kann.

Wenn Sie über den Vergleich Unfallversicherung auf durchblicker eine neue Unfallversicherung abschließen, kümmern wir uns gerne sowohl um die Abklärung einer allfälligen Dauerrabatt-Rückforderung als auch um alle weiteren Formalitäten rund um die Kündigung Ihres Vorvertrags.

Weiterführende Informationen:

Unfallversicherungsvergleich

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