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Weitere Familienmitglieder

Neben dem Versicherungsnehmer können der im gemeinsamen Haushalt lebende Ehepartner bzw. Lebensgefährte im Rahmen einer Partnerunfallversicherung, sowie die Kinder in Form einer Unfallversicherung für Alleinerzieher oder einer Familienunfallversicherung mitversichert werden. Kinder bleiben in der Regel mindestens bis zu Ihrer Volljährigkeit in der Familienversicherung versichert.

Weiterführende Informationen:

Unfallversicherungsvergleich

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