01 / 30 60 900

Mo - Do 8:00 - 17:00 Uhr

Fr 8:00 - 16:00 Uhr

Bezugsberechtigte im Todesfall

durchblicker Redaktion

1 min

Eine Entscheidung beim Abschluss der Unfallversicherung ist die Festlegung von Bezugsberechtigten im unfallbedingten Todesfall. Sie können so eine bestimmte Person nominieren, an die die versicherte Summe im Todesfall ausbezahlt wird.

Werden keine Bezugsberechtigten angegeben, wird die Versicherungsleistung Teil des Nachlasses und somit unter den Erben aufgeteilt.

Unfallversicherung
Erhalten Sie auch zukünftig aktuelle & einfache Tipps zum Fixkosten senken
  • Monatliche Spartipps von den durchblicker Expert:innen
  • Aktuelle Markt-Entwicklungen & Sparpotenziale verlässlich im Postfach

Das könnte Sie auch interessieren

Aktuelle News und Beiträge aus unserem Blog