Ab dem 3. Jahr bei längeren Verträgen
Hat der Vertrag eine Laufzeit von mehr als 3 Jahren, kann er dennoch nach Ablauf von 3 Jahren (und danach jährlich) gekündigt werden – das ist gesetzlich festgelegt. Die Kündigung sollte schriftlich und bis zu 3 Monate vor dem jährlichen Vertragsstichtag erfolgen.
Kündigen Sie auf diese Weise einen Vertrag, der ursprünglich eine längere Laufzeit hatte, kann es allerdings zur anteiligen Rückverrechnung von Laufzeitrabatten kommen.
Weiterführende Informationen:
- Vertragslaufzeit
- Vorsicht bei gewährten Dauerrabatten
- Kündigung zum Vertragsablauf
- Kündigung ach einem Schadensfall
- Anbieter Unfallversicherung
- Vergleich Unfallversicherung
Unfallversicherungsvergleich
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