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Ab dem 3. Jahr bei längeren Verträgen

Hat der Vertrag eine Laufzeit von mehr als 3 Jahren, kann er dennoch nach Ablauf von 3 Jahren (und danach jährlich) gekündigt werden – das ist gesetzlich festgelegt. Die Kündigung sollte schriftlich und bis zu 3 Monate vor dem jährlichen Vertragsstichtag erfolgen.

Kündigen Sie auf diese Weise einen Vertrag, der ursprünglich eine längere Laufzeit hatte, kann es allerdings zur anteiligen Rückverrechnung von Laufzeitrabatten kommen.

Weiterführende Informationen:

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