Passives Kriegsrisiko
Manche Versicherer schließen – abweichend vom prinzipiellen Ausschluss der Deckung kriegsbedingter Gesundheitsschäden – das Risiko ein, dem sich die versicherte Person aussetzt, wenn sie sich in einem Land zu einem Zeitpunkt aufhält, in dem Unruhen oder bürgerkriegsähnliche Zustände unerwartet ausbrechen und die sofortige Ausreise unmöglich machen.
Weiterführende Informationen:
- Unfall - Definition
- Unfallversicherung bei Kriegszustand
- Strahlenschäden
- Vorsätzlich herbeigeführte Ereignisse
- Was ist bei der Produktauswahl zu beachten
- Anbieter Unfallversicherung
- Vergleich Unfallversicherung
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