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Passives Kriegsrisiko

Manche Versicherer schließen – abweichend vom prinzipiellen Ausschluss der Deckung kriegsbedingter Gesundheitsschäden – das Risiko ein, dem sich die versicherte Person aussetzt, wenn sie sich in einem Land zu einem Zeitpunkt aufhält, in dem Unruhen oder bürgerkriegsähnliche Zustände unerwartet ausbrechen und die sofortige Ausreise unmöglich machen.

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