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Nach einem Schadensfall

Im Schadensfall gibt es unter gewissen Voraussetzungen sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für den Versicherer die Möglichkeit, den Unfallversicherungs-Vertrag zu kündigen. Diese Voraussetzungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages.

Im Zuge eines Vertragsabschlusses über den Vergleichsrechner Unfallversicherung auf durchblicker klären wir diese Kündigungsmöglichkeiten gerne für Sie.

Weiterführende Informationen:

Unfallversicherungsvergleich

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