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Todesfall

Führt der Unfall oder dessen Folgen zum Ableben der versicherten Person, zahlen die Anbieter die sogenannte Todesfallleistung, also einen einmaligen, fixen Betrag. Dieser Betrag dient in der Regel zur Deckung von Begräbniskosten und etwaigen Transportkosten des Verstorbenen – er kann im unserem Unfallversicherung-Rechner individuell ausgewählt werden.

Mit der Wahl dieser Komponente bewahren Sie Ihre Angehörigen vor finanziellen Schäden im Falle Ihres Unfalltodes. Verstirbt ein Kind unfallbedingt, so tragen die meisten Versicherer die Begräbniskosten anstelle der Auszahlung einer festgelegten Todesfallsumme.

Bitte beachten Sie, dass die Summe nur bei unfallbedingtem Tod ausgezahlt wird und somit nicht als Ersatz für eine (Ab-)Lebensversicherung geeignet ist.

Weiterführende Informationen:

Unfallversicherungsvergleich

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