Willkommen bei durchblicker.at

Cookies helfen uns, die Funktionalität dieser Website sicherzustellen, unsere Services laufend zu verbessern und Ihnen personalisierte Empfehlungen anzuzeigen außerdem werden Cookies zur Personalisierung von Werbung verwendet. Durch Klick auf “Alle akzeptieren” erteilen Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Verwendung von Cookies, einschließlich Cookies von Drittanbietern, sowie zur Erfassung von Besuchs- und Nutzungsdaten. Mit Klick auf “Einstellungen” können Sie Ihre Einwilligung individuell anpassen und das Setzen entsprechender Cookies ablehnen.

Unsere Daten­schutz­informationen mit allen Details finden Sie hier.

Urlaubsklausel

Prinzipiell schließen viele Versicherer Unfälle bei der Ausübung von bestimmten Risikosportarten wie z.B. Fallschirmspringen, Rafting oder Paragleiten vom Versicherungsschutz aus bzw. verlangen dafür einen Aufpreis. Manche Versicherer verzichten darauf jedoch, wenn eine dieser Sportarten im Rahmen eines Urlaubs ausgeübt wird, sofern der Urlaub nicht primär dem Zweck dient, eben diese Sportart auszuüben oder zu erlernen.

Sofern ein Versicherer diese Regelung in seinen Bedingungen zur Unfallversicherung anführt, können Sie die genaue Aufzählung der Sportarten und die näheren Umstände der Gültigkeit den genauen Vertragsbedingungen entnehmen.

Weiterführende Informationen:

Unfallversicherungsvergleich

Anbieter online vergleichen und bequem von zu Hause abschließen.