Unfallversicheurng, wer ist versichert?
durchblicker Redaktion
2 min
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Inhaltsverzeichnis:
Wichtig in diesem Zusammenhang: Das Ereignis muss plötzlich eintreten, das heißt dieses muss unvorhergesehen geschehen und demnach nicht abwendbar sein. Durch die Einschränkung auf die Einwirkung von außen werden Ereignisse im Inneren der Person (z.B. Blutungen an inneren Organen) nicht als Unfall verstanden. Unfreiwillig ist das Ereignis, sofern die Person den Gesundheitsschaden nicht vorsätzlich herbeiführt.
Üblicherweise erweitern die Versicherer den Unfallbegriff um bestimmte Ereignisse und erhöhen damit den Deckungsumfang der Unfallversicherung. Der Definition entsprechend können außerdem nur Körperschäden Folgen eines Unfallereignisses sein. Sachschäden sind keine Unfallfolgen im Sinne der Unfallversicherung.
Im Vergleichsrechner Unfallversicherung auf durchblicker können Sie in den Details zum Vergleichsergebnis sehen, welche Ereignisse die einzelnen Anbieter jeweils versichern.
Mitversicherung Neugeborener
Viele Versicherer schließen Neugeborene für die ersten Lebensmonate prämienfrei in den Versicherungsschutz mit ein. Bitte beachten Sie, dass für Neugeborene oftmals bestimmte Leistungseinschränkungen gelten, die Sie aus den Bedingungen des Versicherers entnehmen können. Es empfiehlt sich, möglichst rasch der Versicherung den Zuwachs zu melden, um den vollen Schutz für das Kind zu gewährleisten.
Ob ein Versicherer eine automatische Deckung für neugeborene Kinder anbietet finden Sie in den Tarifdetails in unserem Unfallversicherung Vergleich Österreich.
Weitere Familienmitglieder
Neben dem Versicherungsnehmer können der im gemeinsamen Haushalt lebende Ehepartner bzw. Lebensgefährte im Rahmen einer Partnerunfallversicherung, sowie die Kinder in Form einer Unfallversicherung für Alleinerzieher oder einer Familienunfallversicherung mitversichert werden. Kinder bleiben in der Regel mindestens bis zu Ihrer Volljährigkeit in der Familienversicherung versichert.
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