Zum Vertragsablauf und danach jedes Jahr
Sie können Ihren Unfallversicherungs-Vertrag immer zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit und danach jährlich kündigen. Die Kündigung sollte spätestens 1 Monat vor dem jeweiligen (jährlichen) Ablaufdatum bei Ihrem Anbieter eingehen. Bei unangemessener Fristsetzung durch den Versicherer können Sie sofort kündigen. Das kann beispielsweise passieren, wenn der Versicherer verabsäumt, Sie zeitgerecht über die stillschweigende Verlängerung des Vertrags nach der vereinbarten Laufzeit zu informieren.
Wenn Sie Ihre Versicherung über den Unfallversicherungsvergleich auf durchblicker abschließen, klären wir gerne Ihre Kündigungsmöglichkeiten und beraten Sie in Hinblick auf eine vernünftige Entscheidung.
Weiterführende Informationen:
- Vertragslaufzeit
- Kündigung ab dem 3. Jahr bei längeren Verträgen
- Vorsicht bei gewährten Dauerrabatten
- Kündigung ach einem Schadensfall
- Anbieter Unfallversicherung
- Vergleich Unfallversicherung
Unfallversicherungsvergleich
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