Psychische Erkrankungen werden prinzipiell nur dann als Gesundheitsschäden im Sinne der Unfallversicherung aufgefasst, wenn sie sich eindeutig und ausschließlich auf das Unfallereignis zurückführen lassen. Zudem müssen diese Erkrankungen durch organische Schädigungen des Nervensystems verursacht worden sein. Mögliche Depressionen und Angstzustände als psychische Reaktion auf Unfallereignisse sind durch die Unfallversicherung nicht gedeckt.
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