01 / 30 60 900

Mo - Do 8:00 - 17:00 Uhr

Fr 8:00 - 16:00 Uhr

Psychische Erkrankungen

durchblicker Redaktion

1 min

Psychische Erkrankungen werden prinzipiell nur dann als Gesundheitsschäden im Sinne der Unfallversicherung aufgefasst, wenn sie sich eindeutig und ausschließlich auf das Unfallereignis zurückführen lassen. Zudem müssen diese Erkrankungen durch organische Schädigungen des Nervensystems verursacht worden sein. Mögliche Depressionen und Angstzustände als psychische Reaktion auf Unfallereignisse sind durch die Unfallversicherung nicht gedeckt.

Unfallversicherung
Erhalten Sie auch zukünftig aktuelle & einfache Tipps zum Fixkosten senken
  • Monatliche Spartipps von den durchblicker Expert:innen
  • Aktuelle Markt-Entwicklungen & Sparpotenziale verlässlich im Postfach

Das könnte Sie auch interessieren

Aktuelle News und Beiträge aus unserem Blog