Ökostromförderung: Immer mehr Anspruchsberechtigte lassen sich von Kosten befreien
Verfasst am 20.04.2016
Wussten Sie, dass sich Haushalte mit einem geringen Einkommen von der Bezahlung bestimmter Gebühren und Pauschalen befreien lassen können?
So ist es unter anderem möglich, sich von der Abgabe der Ökostrompauschale sowie teilweise des Ökostromförderbeitrags befreien zu lassen! Und dieses Recht wird immer mehr genutzt: 2015 erhöhte sich die Zahl der befreiten Kunden um rund sechs Prozent auf knapp 123.000!
Stromrechnung dank Befreiung im Schnitt um 80 Euro niedriger
Befreite Haushalte zahlen laut E-Control maximal 24 Euro brutto im Jahr für die Ökostromförderkosten. Ein Durchschnittshaushalt ohne Befreiung bezahlte hingegen rund 100 Euro im vergangen Jahr – heuer sind es 120 Euro.Voraussetzungen für eine Befreiung der Ökostromkosten
Für eine Befreiung der Abgaben gelten allgemeine Voraussetzungen wie das Haushalts-Nettoeinkommen bzw. der Pflegegeldbezug, Pension, Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, Arbeitsmarktförderungsgesetz oder Arbeitsmarktservicegesetz sowie Studienbeihilfe, Sozialhilfe oder ähnliche Beihilfen bzw. finanzielle staatliche Unterstützungen. Weitere Informationen zu den Bedingungen finden Sie auf der Website des Gebühren Info Service.Einfache Beantragung über GIS möglich
Abgewickelt wird die Befreiung durch die Gebühren Info Service GmbH (GIS), die auch für die Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren zuständig ist. Anspruchsberechtigte können sich somit mit einem Antrag von Ökostromkosten und ORF-Gebühren befreien lassen.Noch mehr Energiekosten sparen
Durch einen Wechsel Ihres Strom- und Gasanbieters können Sie zusätzlich viel Geld sparen: Beim Wechsel des Stromanbieters sind es bis zu 300 Euro jährlich, bei Gas sogar bis zu 500 Euro! Ein einfacher Anbietervergleich ist mit dem Energierechner für Strom und Gas möglich – haben Sie Ihr Wunschangebot gefunden, können Sie den Anbieter direkt online wechseln und so laufend bei den Energiekosten sparen!Jetzt mehr zum Thema Strom & Gas:
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