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Fixkosten-Sparguide: Bei Entertainment & Freizeitangeboten sparen!

Verfasst am 29.04.2020


Auch Entertainment und Freizeit hat seinen Preis: Monatliche Kosten für diverse Film- und Musik-Streamingdienste sowie Zeitschriften-Abos. Aber auch Ausgaben fürs Fitnessstudio oder Konzert-Tickets. Wie Sie bei Entertainment & Freizeitangeboten am einfachsten sparen und in welchen Fällen Sie aufgrund der Corona-Maßnahmen Ihr Geld erstattet bekommen? Wir haben die wichtigsten Informationen im Überblick.

Foto: ProStockStudio - stock.adobe.com, durchblicker

Ausgaben für Streamingdienste wie Netflix, Amazon Prime und Spotify oder Mitgliedschaften bei Sport-Clubs und Fitnessstudios. Die monatlichen Ausgaben liegen für die günstigsten Tarife bei den Anbietern zwischen 5,75 Euro (Amazon Prime) und 19,90 Euro (FitInn, McFit) und wirken auf den ersten Blick recht erschwinglich. Doch aufs Monat summiert entsteht dabei ein beträchtlicher Betrag. Was aber tun, wenn aufgrund der Corona-Krise das Training in den geschlossenen Fitnessstudios noch voraussichtlich bis Ende Mai entfällt und auch Kultur- und Sportveranstaltungen, für die man bereits Tickets erworben hat, abgesagt wurden? Und mit welcher Methode lässt sich bei Online-Abos am schnellsten sparen?

Online-Abos pausieren und zu späterem Zeitpunkt reaktivieren

Film- und Musik-Streaming-Dienste sowie Digital-Abos von Zeitungen und Zeitschriften können schnell zum monatlichen Kostenfresser werden. Im Fall von Netflix und Amazon Prime kann man das Abonnement mit wenigen Klicks kündigen oder pausieren. Möchte man die Dienste zu einem späteren Zeitpunkt wieder nutzen, ist auch die Reaktivierung des Nutzerprofils (samt erstellter Watchlists und Favoriten) in nur wenigen Minuten erledigt. Wenn Sie Ihre Fixkosten schnell und einfach senken möchten, dann schaffen Sie mit dem Pausieren oder auch Kündigen (nicht benötigter) Online-Abos definitiv einen finanziellen Puffer!

Ticketkosten für abgesagte Veranstaltungen zurückfordern

Wurden Konzerte, Theater- oder Sportveranstaltungen aufgrund der Corona-Krise abgesagt? Dann haben Sie in der Regel Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreis. Bevor Sie den Anbieter diesbezüglich schriftlich kontaktieren: Prüfen Sie die Vertragsunterlagen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Klauseln, was in Fällen von höherer Gewalt vereinbart wurde. Eine Verschiebung der Veranstaltung auf einen anderen Termin müssen Sie nicht akzeptieren, sofern das in den Vertragsbedingungen nicht explizit geregelt ist.

Unterschiedliche Entschädigungsansprüche bei Fitnessstudio

Fitnessstudios dürfen voraussichtlich Ende Mai unter besonderen Auflagen ihren Betrieb wieder aufnehmen. Um die Trainingsausfälle der letzten Wochen zu kompensieren, bieten Fitnessstudios ihren Mitgliedern unterschiedliche Entschädigungen an: Viele Fitnessstudios räumen in ihren Verträgen generell die Option ein, die Mitgliedschaft für einen bestimmten Zeitraum zu pausieren. Andere wiederum bieten als Entschädigung für die entgangenen Wochen eine kostenlose Verlängerung der Vertragslaufzeit oder gratis Online-Trainings. Erkundigen Sie sich, welche Kompensationen Ihr Fitnessstudio anbietet.

Aliquote Rückerstattung bei diversen Jahres- und Monatskarten anfragen

Auch bei Jahres- und Monatskarten für Museen, Tiergärten oder Thermen kann sich die Anfrage einer (aliquoten) Rückerstattung lohnen. Werfen Sie hier am besten einen Blick auf die Webseite der jeweiligen Anbieter, um Informationen zu möglichen Erstattungen und Stornierungsfristen einzuholen. Gibt es keine Information für Ihr Anliegen? Treten Sie persönlich mit dem Unternehmen in Kontakt, um eine gemeinsame Lösung zu finden.

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