Checklist für den Auto-Urlaub – Teil 2: Dokumente
Verfasst am 23.06.2011
Damit der Urlaub mit dem Auto unbeschwert wird, sollten ein paar Vorbereitungen getroffen werden. Im zweiten Teil unserer Serie widmen wir uns notwendigen Dokumenten.
Während
Teil 1 unserer Serie zu den Urlaubsvorbereitungen für den Auto-Urlaub sich um die technischen Vorbereitungen des Urlaubs dreht, widmet sich der zweite Teil den mitzuführenden Dokumenten. Damit bei einem Unfall oder einer Fahrzeugkontrolle keine unnötigen Komplikationen auftreten, sollten einige Dokumente mitgeführt werden.
Teil 2: Dokumente
Grüne Karte: Die Grüne Versicherungskarte muss zwar innerhalb der EU sowie in Andorra, Kroatien, Island, Norwegen und der Schweiz nicht mehr mitgeführt werden, doch sie liefert wichtige Angaben zur Versicherung. Daher ist es vorteilhaft die grüne Karte immer mitzuführen. Zu beachten gilt, dass die Grüne Karte nur ein Jahr gültig ist und danach erneuert werden muss. Die meisten Versicherungen schicken die Karte aber mit der neuen Polizze mit. Hier finden Sie genaue Informationen, wo die grüne Karte vorgeschrieben ist und wie Sie zu einer neuen Karte kommen.
Europäischer Unfallbericht: Unbedingt ins Gepäck kommen sollte der Europäische Unfallbericht. Bei einem Unfall ist das das anerkannte Dokument, damit beide Unfallteilnehmer den Unfall in einfacher Form dokumentieren und einen Schaden ihrer Versicherung melden können.
Kfz-Schutzbrief: Bei Auslandsreisen ist ein Schutzbrief eine gute Idee. Er deckt zum Beispiel Rückreise-, oder Hotelkosten sowie den Versand von Ersatzteilen oder Abschleppgebühren bzw. Rückführungskosten ab, die anfallen, falls das eigene Auto nicht mehr fahrtüchtig ist. Sie erhalten diesen bei den Autofahrerclubs.
Warnweste: Ist zwar kein Dokument, aber trotzdem in vielen Ländern vorgeschrieben. So muss die Warnweste laut Aussage der D.A.S. mittlerweile in den meisten Ländern Europas mitgeführt werden: Neben Belgien, Finnland, Bulgarien, Frankreich, Italien, Kroatien, Montenegro, Österreich, Slowakei, Spanien und Ungarn verlangen dies auch Tschechien und Deutschland - hier allerdings nur in gewerblich genutzten Fahrzeugen wie etwa Lkws. In Portugal und Norwegen sind Warnwesten dagegen lediglich in dort angemeldeten Autos Pflicht (also auch im Mietwagen), nicht aber in ausländischen Fahrzeugen.
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