Standardtarife
Die mit Abstand häufigste Tarifart (Standardtarif am Markt) sieht vor, dass die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise auf unbestimmte Zeit gelten. Allerdings ist der Stromanbieter berechtigt, die Preise jederzeit zu verändern. Er muss dies spätestens 1 Monat vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich mitteilen und den Kunden darauf hinweisen, dass dadurch ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht. Wenn Sie einer solchen Preiserhöhung widersprechen möchten, müssen Sie das innerhalb von 1 Monat ab Erhalt der Verständigung schriftlich tun. Sie haben dann bis zu 3 Monate Zeit sich einen neuen Stromlieferanten zu suchen, wobei Sie während dieser Zeit noch vom bestehenden Lieferanten zum alten Preis versorgt werden.
Wenn Sie Ihren Stromanbieter wechseln möchten, können Sie das im Strompreis Vergleich auf durchblicker.at
Weiterführende Informationen:
- Tarife mit fixen Preiskomponenten
- Tarife mit Staffelpreisen
- Verbrauchsabhängige Rabatte
- Tarife mit Preisgarantie (Garant Tarife)
- Tarife mit Indexkoppelung (Float Tarife)
- Liste der Stromanbieter
- Zum Strom-Preisvergleich