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Stromanschluss: Kosten, Vertragspartner & Arten

Den Stromanschluss zu verstehen ist im Grunde genommen ganz einfach sobald man verstanden hat welche Vertragsverhältnisse bestehen und aus welchen Bestandteilen sich die Kosten für den Stromanschluss zusammensetzen. Zur Orientierung sehen Sie in der Grafik die Vertragsverhältnisse zwischen:

  • Ihnen (Verbraucher)
  • Ihrem Stromlieferanten
  • Ihrem Netzbetreiber
Stromanschluss verstehen: Kosten & Vertragspartner


Die Rolle der Vertragspartner, die Arten der Stromanschlüsse und die Bestandteile Ihrer Stromrechnung werden im Folgenden genauer erläutert.

Vertragspartner: Stromlieferant und Netzbetreiber

Seit der Marktliberalisierung gibt es in Österreich eine Trennung zwischen Stromlieferant und Netzbetreiber. Während Sie sich Ihren Stromlieferanten frei aussuchen können, steht der Netzbetreiber fest. Als Privathaushalt haben Sie damit immer zwei Verträge: einen mit dem Stromlieferanten und einen mit dem Netzbetreiber. Grundsätzlich ist die Stromrechnung an Ihren Stromlieferanten und die Kosten für die Netzgebühren an den Netzbetreiber zu bezahlen. Manche Stromanbieter fassen alle Kosten zusammen und leiten die Netzgebühren weiter, sodass Sie nur eine Rechnung zu bezahlen haben

Art des Stromanschlusses

In der Regel können Sie in Österreich zwischen unterschiedlichen Arten von Stromanschlüssen und Zählergeräten wählen. Am häufigsten ist der ganz normale Standardanschluss mit einem Zähler im Zählerkasten. Im Stromtarifrechner auf durchblicker.at wird Ihre spezifische Situation berücksichtigt und die für Sie individuell gültigen Tarife und Preise berechnet.

Zusammensetzung der Stromanschlusskosten

Die Kosten für Ihren Stromanschluss setzen sich aus insgesamt 3 Teilen zusammen:

  • Der eigentliche Strompreis geht an Ihren Stromlieferanten für die verbrauchte Energie sowie für Vertragsabwicklung und Rechnungsstellung.
  • Die Netzgebühren bekommt Ihr Netzbetreiber, den Sie sich nicht frei aussuchen können. Die Netzgebühren decken Einrichtung und Wartung von Leitungen und Stromzählern, Messleistungen und Netzverlustentgelte ab. Sie werden von der Regulierungsbehörde E-Control in regelmäßigen Abständen per Verordnung festgelegt.
  • Der dritte Bestandteil sind Steuern und Abgaben, die an den Staat bzw. Gebietskörperschaften fließen.

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