Flugpersonal
Flugpersonal ist während der beruflichen Tätigkeit grundsätzlich vom Schutz der privaten Unfallversicherung ausgenommen. Für diesen Personenkreis empfiehlt sich der Abschluss einer gesonderten Luftfahrt-Unfallversicherung, die häufig über den Arbeitgeber angeboten wird.
Die Angebote im Unfallversicherungsvergleich auf durchblicker bieten für Flugpersonal in der Regel keinen vollständigen Schutz im Berufsbereich.
Weiterführende Informationen:
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