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Schadensmeldung Lebensversicherung

  • Der direkte Kontakt mit der Versicherung ist der einfachste & schnellste Weg für die erfolgreiche Schadensabwicklung
  • Die Versicherung informiert außerdem, welche zusätzlichen Nachweise für die Leistungserbringung erforderlich sind
  • Fragen und keine Antworten? Keine Sorge, die durchblicker Versicherungsexperten unterstützen Sie auch im Schadensfall!
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So funktioniert's

Schaden melden

Gut zu wissen

Schadens­abwicklung Lebens­versicherung

Eine Lebensversicherung ist recht komplex, vor allem bei einem Leistungsfall gibt es oft viele Fragen bezüglich Leistungsanspruch & Auszahlung. Bei detaillierten Fragen zur Versicherungspolizze und vor allem beim Leistungsfall ist der direkte Kontakt mit der Versicherung daher besonders wichtig. Wir haben für Sie kurz zusammengefasst, wie die Schadensabwicklung bei der Lebensversicherung ablaufen kann:

  • Kontakt mit der Versicherung

    Tritt auf Grund eines Todesfalls ein Leistungsfall bei der Lebensversicherung ein, dann können sich die bezugsberechtigten Personen direkt an die Versicherung wenden. Der Versicherungsanbieter wird alle weiteren, notwendigen Schritte für den Leistungsbezug mitteilen.

  • Kontakt durch Notar

    Leistungen aus einer Ablebensversicherung scheinen auch in der Verlassenschaft auf. Das bedeutet, dass der für die Verlassenschaft zuständige Notar auch die in der Lebensversicherung genannten bezugsberechtigten Personen kontaktiert.

  • Nachweise für Leistungsanspruch

    Entsteht ein Leistungsanspruch aus der Ablebensversicherung, dann kann die Versicherung für die Erbringung der Leistung auch bestimmte Nachweise von den bezugsberechtigten Personen einfordern. Zum Beispiel kann es sich bei diesen Nachweisen um die Sterbeurkunde des Versicherungsnehmers handeln, um eine Einantwortungsbeschluss oder auch um einen Nachweis über das Naheverhältnis von Leistungsempfänger und Versicherungsnehmer.

Wissenswertes zur Lebensversicherung & Schadensmeldung

Häufige Fragen

  • Was ist der Fristenverzicht?

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Versicherung Ihre Leistungserbringung verweigern, zum Beispiel wenn der Versicherungsnehmer eine Ablebensversicherung abschließt und innerhalb der nächsten 3 Jahre ab Vertragsbeginn Selbstmord begeht.

    Haben Sie als Versicherungsnehmer einen Fristenverzicht im Versicherungsvertrag vereinbart, dann entfällt dieser definierte Zeitraum, während dessen eine Versicherung Ihre Leistung verweigern könnte. Der Fristenverzicht wird in der Unanfechtbarkeitsklausel festgehalten.

  • Wer kann die Schadensmeldung bei der Ablebensversicherung einreichen?

    Sollte es zu einem Leistungsfall aus der Ablebensversicherung kommen, dann können die bezugsberechtigten Personen (Erben) die Versicherung für die weitere Schadensabwicklung kontaktieren. Meist verlangt die Versicherung für die Leistungserbringung auch bestimmte Nachweise seitens der Leistungsempfänger (z.B. Sterbeurkunde des Versicherungsnehmers).

  • Konstanter oder fallender Verlauf bei der Lebensversicherung?

    Soll eine Lebensversicherung als Absicherung für Angehörige dienen, dann ist ein konstanter Verlauf der Auszahlung im Leistungsfall empfehlenswert. Dient die Lebensversicherung als Kreditabsicherung, dann ist ein fallender Verlauf die empfehlenswerte Variante. Meist gibt bei der Kreditabsicherung die Bank vor, welche Spezifikationen die Lebensversicherung aufweisen soll.

  • Welche Lebensversicherung kann ich über durchblicker abschließen?

    Im online Rechner von durchblicker kann aktuell die Ablebensversicherung abgeschlossen werden. Risiko- und Erlebensversicherungen können momentan nicht über durchblicker abgeschlossen werden.

durchblicker - Tipp

Fragen, Unklarheiten oder Unsicherheiten bei der Versicherungsabwicklung? Die durchblicker Versicherungsexpertinnen und Experten helfen Ihnen natürlich gerne weiter! Nutzen Sie einfach die kostenlose Service Hotline 01/30 60 900 20 (Montag-Freitag von 8:00-18:00 Uhr).

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