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Schadensmeldung Unfallversicherung

  • Der direkte Kontakt mit der Versicherung ist bei der komplexen Unfallversicherung oft die beste Wahl für die Schadensmeldung
  • Viele Versicherungen bieten praktische online Formulare für die Schadensmeldung an
  • Unfallversicherung über durchblicker abgeschlossen? Auch im Schadensfall helfen die durchblicker Versicherungsexperten weiter!
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So funktioniert's

Schaden einreichen

Einfach erklärt

Schadensfall bei der Unfall­versicherung

Eine Unfallversicherung weist immer einen hohen Grad an Komplexität auf, vor allem bei einem Leistungsfall tauchen oft viele Fragen zum Versicherungsschutz und der Leistungsabdeckung auf. Unsere Erfahrungen zeigen, dass im Falle eines Unfallschadens der direkte Kontakt mit der Versicherung daher der ideale Weg ist, um den Schaden bestmöglich abzuwickeln. Was für die Schadensmeldung bei der Unfallversicherung wichtig ist, finden Sie hier kurz zusammengefasst:

  • Meldefrist

    Beachten Sie die Meldefrist beim Unfallschaden: melden Sie das Unfallereignis Ihrer Versicherung innerhalb einer Woche nach Eintreten. So kann seitens des Versicherungsanbieters sichergestellt werden, dass der Unfallhergang entsprechend rekonstruiert werden kann.

  • Unfalltod

    Beim Unfalltod gilt eine Meldefrist von 3 Tagen. Die Frist ist hier kürzer gefasst, damit die Versicherung prüfen kann, ob eventuell Ausschlussgründe für die Todesfallleistung gegeben sind.

  • Informationen zum Unfall

    Für die Schadensmeldung bei der Unfallversicherung sind Details zum Unfallereignis besonders wichtig. Zu den relevanten Informationen zählen vor allem die Beschreibung des Unfallhergangs, der Unfallzeitpunkt und der Unfallort. Zusätzlich werden Auskünfte des behandelnden Arztes (z.B. in Form eines Arztbriefs) und – sofern am Unfallereignis beteiligt – auch Auskünfte von Rettungsdienst oder Polizei herangezogen.

  • Mehr Details zur Schadensmeldung

    Komplizierte Fachbegriffe, komplexer Versicherungsschutz und viele Fragen: im durchblicker Ratgeber finden Sie Erklärungen, Tipps und noch mehr Details zur Schadensabwicklung im Zuge der Unfallversicherung. 

Wissenswertes zur Unfallversicherung

Häufige Fragen

  • Was gilt als Unfall?

    Ein Unfall im Sinne der Unfallversicherung tritt ein, wenn eine Person durch ein von außen einwirkendes, plötzliches Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Das bedeutet, das Unfallereignis

    • darf nicht vorsätzlich herbeigeführt worden sein
    • war nicht vorhersehbar und nicht abwendbar

    Je nach Versicherungsschutz kann der Unfallbegriff auf weitere Ereignisse ausgeweitet werden. Was genau als Unfall seitens Ihrer Versicherung definiert wird, finden Sie auch in Ihrem Versicherungsvertrag.

  • Wer stellt bei der Unfallversicherung die Invalidität fest?

    Grundsätzlich stellt Ihr behandelnder Arzt nach dem Unfall auch den Grad der Invalidität fest. Die Versicherung erstellt ein Gutachten, in welchem ebenfalls der Invaliditätsgrad bewertet wird. Sollte es zu einer Abweichung der ermittelten Werte zwischen behandelndem Arzt und dem Gutachten kommen, wird eine Ärztekommission für die Entscheidungsfindung beauftragt.

  • Wer kann den Versicherungsschaden einreichen?

    Die Schadensmeldung im Zuge der Unfallversicherung kann vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen eingereicht werden. Im Falle des Unfalltods kann die Versicherungsleistung auch von einer nicht mitversicherten Person eingereicht werden. Wichtig ist, dass das Naheverhältnis der beiden Personen (z.B. Eltern, Geschwister, etc.) der Versicherung mitgeteilt wird.

durchblicker - Tipp

Haben Sie Fragen zur Schadensmeldung oder benötigen Sie Unterstützung bei der Schadensabwicklung im Zuge der Unfallversicherung? Die durchblicker Versicherungsexpertinnen und Experten unterstützen Sie natürlich bei Ihren Anliegen. Nutzen Sie einfach die kostenlose Service Hotline 01/30 60 900 20 (Montag-Freitag von 8:00-18:00 Uhr). 

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