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Schadensmeldung private Kranken­versicherung

  • Bei der Sonderklasse Versicherung ist der direkte Kontakt mit der Versicherung wichtig, um die Kostendeckung zu klären
  • Viele Versicherungen bieten online Services oder Apps zum Einreichen von Rechnungen an
  • Private Krankenversicherung über durchblicker abgeschlossen? Auch im Schadensfall helfen die durchblicker Versicherungsexperten!
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So funktioniert's

Schadensfall Sonderklasse Versicherung

  • Geplanter stationärer Aufenthalt

    Kontaktieren Sie Ihre Versicherung vor einem geplanten Krankenhausaufenthalt (z.B. geplante Operation, Entbindung) und holen Sie eine schriftliche Deckungszusage ein (=Kostendeckungsgarantie).
  • Ungeplanter stationärer Aufenthalt

    Wenn Sie auf Grund eines Notfalls im Krankenhaus aufgenommen werden, dann hat die medizinische Erstversorgung Vorrang. Sie können später mit Ihrer Versicherung in Kontakt treten, um Ihre Sonderklasse-Optionen für das Krankenhaus abzuklären.
  • Stationärer Aufenthalt im Ausland

    Ist ein Krankenhausaufenthalt im Ausland geplant, dann holen Sie auch hier vorher eine Deckungszusage bei Ihrer Versicherung ein. Bei einem ungeplanten Krankenhausaufenthalt sollten Sie Ihre Versicherung umgehend kontaktieren, um die weiter Vorgehensweise abzuklären.

Sonderklasse - wichtige Hinweise:

  • Kostendeckungsgarantie: Die Kostendeckungsgarantie sorgt dafür, dass eine Direktverrechnung zwischen Krankenhaus und Versicherung stattfindet. Das bedeutet, dass Sie die Kosten nicht im Vorhinein decken müssen und sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.

    Sollte in Ihrem Versicherungsvertrag ein Selbstbehalt vereinbart sein, dann wird Ihnen dieser nach Abschluss der Direktverrechnung von der Versicherung in Rechnung gestellt.

  • Verzicht auf Sonderklasse: wenn Sie im Versicherungsfall auf Ihren Anspruch auf Sonderklasse verzichten, dann erhalten Sie ein Ersatzgeld ausbezahlt. Übermitteln Sie dafür nach dem stationären Aufenthalt die Bestätigung über Ihren Krankenhausaufenthalt an Ihre Versicherung und fordern Sie die Ersatzleistung an. 

  • Geburtskostenpauschale bei Entbindung: bei einer Hausgeburt oder bei Verzicht auf Sonderklasse bei der Entbindung können Sie stattdessen eine Geburtskostenpauschale beanspruchen.

So funktioniert's

Schadensfall Wahlarzt Versicherung

So funktioniert die Erstattung von Wahlarztrechnungen:
  • 1. Rechnung an Sozialversicherung

    Reichen Sie Ihre Wahlarztrechnung(en) auf jeden Fall bei der Sozialversicherung ein – so können Sie von einer maximalen Kostenerstattung profitieren.
  • 2. Rechnung an Versicherung

    Übermitteln Sie die Wahlarztrechnung an Ihre Versicherung (z.B. per Post). Bei vielen Anbietern können die Rechnungen auch über eigene Online-Portale oder via App eingereicht werden.

Richtiges Einreichen von Wahlarzt-Rechnungen

  • Oft ist das Einreichen der Wahlarztrechnung bei der Sozialversicherung eine Voraussetzung dafür, dass die private Krankenversicherung den Restbetrag erstattet. Rechnung können bei der Sozialversicherung im Normalfall über das online Portal der Sozialversicherung eingereicht werden. Rechnungen können auch postalisch eingereicht werden – die Bearbeitung & Auszahlung kann beim Postweg länger dauern.

  • Das Einreichen von Rechnungen bei der privaten Krankenversicherung kann per Post erfolgen; viele Versicherungen bieten aber auch online Möglichkeiten (oder Apps) zum Einreichen der Rechnungen an. Im Idealfall sollten auch gleich ärztliche Verordnungen, Überweisungen und Leistungsnachweise gemeinsam mit den Rechnungen an die Versicherung gesendet werden.

  • Tipp zur Rechnungseinreichung: oft werden Rechnungen bis zum Jahresende gesammelt und dann eingereicht. Für eine raschere Bearbeitung ist es empfehlenswert, Rechnungen laufend während des Jahres einzureichen.

Wissenswertes zur privaten Krankenversicherung

Häufige Fragen

  • Wo muss man Wahlarzt Rechnungen einreichen?

    Wenn Sie eine Wahlarzt-Versicherung haben, dann beachten Sie folgendes Vorgehen für das Einreichen der Rechnungen:

    1. Reichen Sie die Wahlarzt-Rechnung bei der Sozialversicherung ein. Bei einigen Versicherungen wird ein Einreichen der Rechnung(en) bei der Sozialversicherung vorausgesetzt, um weitere Leistungen zu erbringen. Das Einreichen bei der Sozialversicherung ist postalisch oder über das online Portal möglich.

    2. Reichen Sie die Wahlarzt-Rechnung(en) bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Für eine schnellere Abwicklung schicken Sie am besten auch sämtliche Verordnungen, Überweisungen, Leistungsnachweise, etc. gleich mit. Auch hier ist eine Einreichung per Post möglich, aber viele Versicherer bieten praktische online Services zum Einreichen der relevanten Dokumente an.

  • Wie funktioniert die Kostenerstattung bei der Sonderklasse-Versicherung?

    Wenn ein geplanter Krankenhausaufenthalt bevorsteht, dann setzen Sie sich vor dem Aufenthaltstermin mit der Versicherung in Verbindung. Holen Sie eine schriftliche Deckungszusage seitens Ihrer Versicherung ein. Die Kosten für Ihren Krankenhausaufenthalt werden dann direkt zwischen Versicherung und Krankenhaus verrechnet. Sollte ein Selbstbehalt vereinbart sein, dann wird dieser nach der Direktverrechnung in Rechnung gestellt.

    Bei einem ungeplanten Krankenhausaufenthalt steht die medizinische Erstversorgung an erster Stelle. Sie können mit Ihrer Versicherung zu einem späteren Zeitpunkt in Kontakt treten, um Ihre Sonderklasse-Optionen für das Krankenhaus, in dem Sie versorgt werden, abzuklären.

  • Wer kann den Versicherungsschaden einreichen?

    Die Schadensmeldung im Zuge der Krankenversicherung kann vom Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen eingereicht werden. Wenn das nicht möglich ist, kann die Versicherungsleistung auch von einer nicht mitversicherten Person eingereicht werden. Wichtig ist, dass das Naheverhältnis der beiden Personen (z.B. Eltern, Geschwister, etc.) der Versicherung mitgeteilt wird.

durchblicker - Tipp

Haben Sie Fragen zur Schadensmeldung oder benötigen Sie Unterstützung bei der Schadensabwicklung im Zuge der privaten Krankenversicherung? Die durchblicker Versicherungsexpertinnen und Experten unterstützen Sie natürlich bei Ihren Anliegen. Nutzen Sie einfach die kostenlose Service Hotline 01/30 60 900 20 (Montag-Freitag von 8:00-18:00 Uhr). 

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