Entgelt für Messleistungen
Das Entgelt für Messleistungen richtet sich nach Art und Anzahl Ihrer Stromanschlüsse bzw. Zählertypen. Es ist ein jährliches Fixentgelt und wird per Verordnung der Regulierungsbehörde festgelegt. Im Strom Rechner bei durchblicker.at wird das Messentgelt für einen Standard-Drehstromzähler sowie allfällige Zusatzanschlüsse (Nachstrom, Wärmepumpe) berechnet. Durch den Wechsel des Stromlieferanten verändert sich das Messentgelt keinesfalls, da Ihr Netzbetreiber der gleiche bleibt.
Weiterführende Informationen:
- Grundgebühr (Leistungspauschale)
- Verbrauchsabhängige Gebühr
- Netzverlustentgelt
- Rolle des Netzbetreibers
- Liste der Stromanbieter
- Zum Strom-Preisvergleich