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Energieausweis in Österreich

  • Kurze Definition: der Energieausweis gibt Auskunft über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes
  • Beim Hauskauf oder Wohnungskauf haben Sie ein Recht auf den Erhalt des Energieausweises
  • Der Energieausweis ist kein Richtwert bezüglich des Energieverbrauchs – dieser hängt vom Nutzerverhalten ab!
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Einfach erklärt

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis informiert über die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes. Zum Beispiel enthält der Ausweis Informationen zum Heizwärmebedarf, dem Warmwasserwärmebedarf sowie den Kohlendioxidemissionen. Basierend auf den unterschiedlichen Kennzahlen wird auch die Gesamt-Energieeffizienzklasse ermittelt. Der Energieausweis wird entsprechend der anzuwendenden, technischen Bauvorschriften erstellt. Diese Bauvorschriften werden auf Bundesländerebene geregelt, daher kann zum Beispiel ein Energieausweis für eine Wohnung in Wien etwas anders aussehen als zum Beispiel der Energieausweis für eine Wohnung in Salzburg.

Ein Energieausweis wird sowohl für Wohngebäude als auch für Nicht-Wohngebäude erstellt. Die wichtigsten Kennzahlen für Wohngebäude inkludieren:

  • Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE): Ist dieser Wert kleiner als 1, dann wird das Gebäude als energetisch besseres Objekt eingestuft, wenn der Wert größer als 1 ist, als energetisch schlechteres Objekt.

  • Heizwärmebedarf (HWB)

  • Warmwasser-Wärmebedarf (WWWB)

  • Heizenergiebedarf (HEB)

  • Endenergiebedarf (EEB)

  • Primärenergiebedarf (PED)

  • Kohlendioxidemissionen (CO2)

Energieausweis beim Wohnungs- oder Hauskauf

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus kaufen, dann hat der Verkäufer bzw. die Verkäuferin die Pflicht, innerhalb von 14 Tagen nach Kaufvertragsabschluss Ihnen den Energieausweis (oder eine Kopie davon) auszuhändigen. Bereits während der Verkaufsverhandlungen können Sie sich als potenzielle Käuferin bzw. potenzieller Käufer den Energieausweis zeigen lassen. Der Verkäufer bzw. die Verkäuferin hat also sowohl die Informations-, Vorlage als auch Aushändigungspflicht betreffend des Energieausweises. Diese Pflichten können auch nicht durch eine Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer ausgeschlossen werden. Es gibt aber bestimmte Freiheiten für Verkäufer bezüglich des Energieausweises:

  • Wohnungskauf: die Verkäuferin bzw. der Verkäufer kann entscheiden, ob ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz der Wohnung oder eines vergleichbaren Objekts im selben Gebäude oder des gesamten Gebäudes übergeben wird.

  • Kauf Einfamilienhaus: auch hier kann die verkaufende Partei entscheiden, ob ein Energieausweis über das Kaufobjekt oder ein Energieausweis über ein vergleichbares Gebäude ausgehändigt wird. Wichtig ist aber, dass der Ersteller des Ausweises die Vergleichbarkeit bzw. die Ähnlichkeit der beiden Gebäude hinsichtlich der Energieeffizienz-Kennzahlen bestätigt.

  • Bei bestimmten Gebäudekategorien muss kein Energieausweis übergeben werden. Zum Beispiel bei Gebäuden, die nur frostfrei gehalten werden oder bei abbruchreifen Gebäuden. Auch bei Ferienhäusern kann der Ausweis über die Energieeffizienz entfallen, wenn das Gebäude nur saisonal genutzt wird und auf Grund dieser verminderten Nutzung der Energiebedarf im Vergleich zur ganzjährigen Nutzung nur maximal 25% beträgt. Auch bei freistehenden Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von weniger als 50 m² ist kein Energieausweis notwendig.

Tipps zum Energieausweis

  • Ausweis Pflicht

    Kommt der Verkäufer oder die Verkäuferin den Pflichten betreffend des Energieausweises nicht nach, dann kann der Käufer bzw. die Käuferin die Aushändigung gerichtlich geltend machen oder selbst einen Energieausweis erstellen lassen und die „angemessenen“ Kosten beim Verkäufer einfordern
  • Ausweis Erstellung

    Ebenfalls geregelt ist, wer einen Energieausweis ausstellen kann. Zum Beispiel können Ziviltechniker einen Energieausweis erstellen aber auch Gewerbetreibende aus bestimmten Bereichen (z.B. Heizungstechnik, Gas- und Sanitärtechnik) sind dazu berechtigt

durchblicker - Tipp

Energieausweis und tatsächlicher Energieverbrauch: Der Energieausweis ist keine Garantie dafür, wie hoch der Energieverbrauch im Haus oder der Wohnung ausfällt. Stromverbrauch oder Gasverbrauch sind immer vom Nutzverhalten abhängig – je mehr Nutzer umso höher fällt auch der Energieverbrauch aus. 

Wissenswertes zum Energieausweis

Häufige Fragen

  • Wieviel kostet ein Energieausweis?

    Früher galt für die Kosten beim Energieausweis die Faustregel: rund 1€ pro m². Diese Faustregel ist aber nicht mehr aktuell und tatsächlich sind oft mit 2 Euro oder mehr pro Quadratmeter zu rechnen. Wenn Sie einen Energieausweis erstellen lassen möchten, ist es daher auch sinnvoll, unterschiedliche Angebote einzuholen, bevor Sie jemanden mit der Erstellung beauftragen.

  • Wann muss ein Energieausweis vorliegen?

    Der Energieausweis bei einer Vermietung oder eines Verkaufs muss während den Vertragsverhandlungen gezeigt werden. Nach Vertragsabschluss (Kaufvertrag, Mietvertrag) muss der Energieausweis (oder eine Kopie davon) innerhalb von 14 Tagen übergeben werden. Es ist nicht möglich, dass Verkäufer und Käufer die Pflicht zur Vorlage- und Aushändigung eines Energieausweises ausschließen.

    Wenn Sie einen Energieausweis im Zuge eines Sanierungsvorhabens und für die Genehmigung einer Förderung benötigen, erkundigen Sie sich vor der Sanierung auf jeden Fall über die Förderrichtlinien in Ihrem Bundesland.

  • Wer stellt einen Energieausweis aus?

    Ein Energieausweis kann von Gewerbetreibenden aus bestimmten Bereichen ausgestellt werden. Auch Ziviltechniker können einen Energieausweis erstellen. Unter Ziviltechniker fallen zum Beispiel Architekten, Zivilingenieure und Ingenieurkonsulenten für Bauingenieurwesen, technische Physik, Gebäudetechnik, etc.

  • Wie alt darf der Energieausweis maximal sein?

    Wird eine Wohnung oder ein Haus verkauft oder vermietet, dann muss die Verkäuferin bzw. der Verkäufer oder die Verpächterin bzw. der Verpächter den potenziellen Käufern oder Mietern einen Energieausweis vorlegen. Dieser Energieausweis darf maximal 10 Jahre alt sein.

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