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Klassischer Unfall (Basisdeckung)

Ein Unfall im Sinne der Unfallversicherung liegt dann vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Die häufigsten Ursachen für Gesundheitsschäden dieser Art in der Freizeit sind Stürze, vor allen bei der Ausübung von Sportarten, Verletzungen durch spitze bzw. scharfe Gegenstände beim Heimwerken oder in der Küche und bei Hausarbeiten. Diese Unfälle führen meistens zu geringen Teilinvaliditäten. Weit seltener, aber dafür in ihren Folgen oft schwerwiegender, sind Gesundheitsschäden durch Verkehrsunfälle.

Da es sich hier die absolute Basisdeckung für die private Unfallversicherung handelt, sind solche Unfälle in allen Produkten gedeckt.

Weiterführende Informationen:

Unfallversicherungsvergleich

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