Rettung von Menschenleben
Gesundheitsschäden in Folge der Rettung von Menschenleben sind von den meisten Versicherern explizit gedeckt. Obwohl sich die versicherte Person bewusst in eine Gefahrensituation begibt, sind etwaige Schädigungen am eigenen Körper unfreiwillig und fallen damit unter den Versicherungsschutz.
Weiterführende Informationen:
- Unfall - Definition
- Klassischer Unfall (Basisdeckung)
- Was ist bei der Produktauswahl zu beachten
- Anbieter Unfallversicherung
- Vergleich Unfallversicherung
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