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Rettung von Menschenleben

Gesundheitsschäden in Folge der Rettung von Menschenleben sind von den meisten Versicherern explizit gedeckt. Obwohl sich die versicherte Person bewusst in eine Gefahrensituation begibt, sind etwaige Schädigungen am eigenen Körper unfreiwillig und fallen damit unter den Versicherungsschutz.

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