Arbeitslosigkeit & Erwerbsunfähigkeit
Bei der Aufnahme einer langfristigen Finanzierung ist eine der größten Gefahren für den Konsumenten, dass die monatliche Rate nicht mehr bezahlt werden kann. Das Finanzierungsinstitut stellt dann Mahnspesen, Verzugszinsen etc. in Rechnung und würde nach absehbarer Zeit die Gehaltspfändung beantragen. In weiterer Folge würde dann der zwangsweise Verkauf bzw. die Zwangsversteigerung der Immobilie in die Wege geleitet werden. Durch all diese Maßnahmen können beträchtliche Kosten und Unannehmlichkeiten entstehen.
Um dieses Risiko möglichst abzusichern, sollte sichergestellt sein, dass im Falle einer unerwarteten Arbeitslosigkeit oder einer Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall die Rate weiterhin bedient werden kann. Hierfür kann man sich einen bestimmten Eigenkapitalpuffer als Sicherheitsreserve zurückbehalten und / oder sich gegen Erwerbsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit mittels einer Versicherung absichern. Die Erwerbsunfähigkeit kann beispielsweise durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung und die Arbeitslosigkeit über Zusatzbausteine zur Risikoversicherung bzw. Lebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung versichert werden. In diesen Fällen könnte die monatliche Rate bis zum Laufzeitende bezahlt werden oder so lange weiterbezahlt werden bis die Immobilie ohne großen Verlust geordnet ohne Zwangsversteigerung verkauft wurde.