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Altersgrenze

Es gibt bei den unterschiedlichen Finanzierungsformen (z.B. Kredit) eine Altersgrenze, welche zum Laufzeitende maximal erreicht werden darf. Bei Erreichen dieses Endalters muss der Kredit oder das Darlehen vollständig rückgeführt sein. Das Endalter liegt normalerweise bei Hypothekarkrediten bei max. 80 Jahren und bei Bauspardarlehen bei max. 95 Jahren. Dadurch kann es bei der Wahl der gewünschten oder erforderlichen Laufzeit zu Einschränkungen auf Grund des Höchstalters kommen, wodurch auch die Alternative eines Bauspardarlehens zu überlegen ist.

Weiterführende Informationen:

Immobilienfinanzierung

Unverbindliche Anfrage bei unseren Finanzierungsprofis.