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Versterben eines Kreditnehmers

Ein weiteres Risiko bei der Aufnahme einer langfristigen Immobilienfinanzierung stellt das Ableben des oder der beiden Kreditnehmer dar. Damit in dieser schweren Zeit dem Partner, den Kindern und anderen Familiengehörigen keine zusätzlichen finanziellen Sorgen entstehen, besteht die Möglichkeit, dass der Kreditrestbetrag im Ablebensfall einer der Kreditnehmer vollständig von der Versicherung zurückbezahlt wird. Hierfür kann eine Ablebensrisikoversicherung, Lebensversicherung, Risikoversicherung oder Kreditrestschuldversicherung abgeschlossen werden und somit dieses Risiko gänzlich abgesichert werden.

Weiterführende Informationen:

Immobilienfinanzierung

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