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Kündigung

Ein Kreditnehmer / Darlehensnehmer, kann einen hypothekarisch besicherte Finanzierung grundsätzlich jederzeit kündigen, indem der offene Betrag zur Gänze zurückbezahlt wird. Der Kreditnehmer / Darlehensnehmer hat jedoch keinerlei rechtliche Ansprüche auf Rückerstattung etwaiger Spesen oder Gebühren. Darüber hinaus ist die Vorfälligkeitsentschädigung (vor allem bei Fixzinsvereinbarungen) zu beachten. Bei Fremdwährungsfinanzierungen ist bei der vorzeitigen Rückzahlung bzw. Kündigung ebenfalls Vorsicht geboten.

Weiterführende Informationen:

Immobilienfinanzierung

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