Willkommen bei durchblicker.at

Cookies helfen uns, die Funktionalität dieser Website sicherzustellen, unsere Services laufend zu verbessern und Ihnen personalisierte Empfehlungen anzuzeigen außerdem werden Cookies zur Personalisierung von Werbung verwendet. Durch Klick auf “Alle akzeptieren” erteilen Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung zur Verwendung von Cookies, einschließlich Cookies von Drittanbietern, sowie zur Erfassung von Besuchs- und Nutzungsdaten. Mit Klick auf “Einstellungen” können Sie Ihre Einwilligung individuell anpassen und das Setzen entsprechender Cookies ablehnen.

Unsere Daten­schutz­informationen mit allen Details finden Sie hier.

Kündigung

Ein Kreditnehmer / Darlehensnehmer, kann einen hypothekarisch besicherte Finanzierung grundsätzlich jederzeit kündigen, indem der offene Betrag zur Gänze zurückbezahlt wird. Der Kreditnehmer / Darlehensnehmer hat jedoch keinerlei rechtliche Ansprüche auf Rückerstattung etwaiger Spesen oder Gebühren. Darüber hinaus ist die Vorfälligkeitsentschädigung (vor allem bei Fixzinsvereinbarungen) zu beachten. Bei Fremdwährungsfinanzierungen ist bei der vorzeitigen Rückzahlung bzw. Kündigung ebenfalls Vorsicht geboten.

Weiterführende Informationen:

Immobilienfinanzierung

Unverbindliche Anfrage bei unseren Finanzierungsprofis.